Waldorf Frommer mahnt ab: Resident Evil Afterlife 3D

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Abmahnung für Constantin Film Verleih GmbH

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH die unerlaubte Verbreitung des Filmwerkes "Resident Evil: Afterlife - 3D" ab.

Für die Auftraggeberin verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer wie üblich die Unterzeichnung einer vorbereiteten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 450 EUR sowie die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 506 EUR.

Andreas Schwartmann
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Zur Abgabe der Unterlassungserklärung wird eine Frist von 1 Woche, zur Zahlung eine Frist von einer weiteren Woche gesetzt.

Betroffene sollten die vorbereitete Unterlassungserklärung anwaltlich prüfen und modifizieren lassen. Diese ist nach diesseitiger Ansicht zu weit gefasst und kommt einem Schuldanerkennis gleich. Durch eine anderslautende Formulierung können zu strenge Rechtsfolgen vermieden werden.

Die von Waldorf Frommer gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Betroffenen ist anzuraten, die Abmahnung anwaltlich prüfen zu lassen. In der Regel kann durch eine anwaltliche Vertretung auch eine Reduzierung des geforderten Schadensersatzes erreicht werden.

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