Waldorf Frommer mahnt den Film „The Counselor" ab

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Kanzlei versendet Abmahnungen für Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen Filesharing

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt ermittelte Urheberrechtsverletzungen am Film „The Counselor" aus Internetbörsen ab. Der Film basiert auf dem gleichnamigen Buch des mit dem Pulitzer Preis ausgezeichneten Schriftstellers Cormac McCarthy, dessen „No County für Old Men" unter der Regie von Ethan und Joel Coen in vier Kategorien einen Oscar gewonnen hat. Hieran wird „The Counselor" nicht anknüpfen können, da es Riddley Scott als Regisseur nicht geschafft hat, der Geschichte einen Spannungsbogen zu entlocken. Da hilft auch die hochkarätige Besetzung um den – im Übrigen in beiden Filmen mitspielenden - Javier Bardem leider nichts.

Was wird von den Abgemahnten gefordert?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Abmahnungsschreiben die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die Gefahren einer solchen beruhen in ihrer lebenslangen Bindung und der Pflicht zur Zahlung einer erheblichen Vertragsstrafe, falls man gegen diese verstößt. Wer Teenager im Haus hat, wird von der neuen und prominent diskutierten Bareshare-Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 8.01.2014, I ZR 169/12) nicht profitieren. Jene hatte die Pflicht zur Abgabe der Unterlassungserklärung noch eingeschränkt und besagt, dass man einem volljährigen Familienangehörigen seinen Internetanschluss überlassen kann, ohne diesen belehren oder überwachen zu müssen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkreten Anlass für die Befürchtung hat, dass das Familienmitglied den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht, hat er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Bei minderjährigen Kindern ist hingegen die Morpheus Entscheidung (BGH, Urteil vom 15. November 2012 – I ZR 74/12) zu beachten, wonach eine Belehrung des minderjährigen Kindes geboten ist. Die Reichweite der Belehrung ist nicht immer eindeutig zu ermitteln, weswegen keinesfalls bei Teenagern kategorisch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung verzichtet werden kann.

Was ist von der beigefügten Unterlassungserklärung zu halten?

Sobald die Frage geklärt ist, ob die Unterlassungserklärung abzugeben ist, kann man sich der Frage zuwenden, ob die Forderung von 815,00 EUR zu erfüllen ist. Hier ist festzustellen, dass das Angebot noch deutlich verbessert werden kann, schließlich ist die Rechtsprechung mit den beiden BGH-Entscheidungen „Morpheus" und „Bearshare" für Abgemahnte in den letzen Jahren deutlich besser geworden. Freilich bedarf es Kenntnis des Sachverhalts und der aktuellen Rechtsprechung, ein versierter Anwalt kann Sie da in sicheres Fahrwasser bringen. Rufen Sie uns gern an, wenn Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung erhalten haben. Das erste Gespräch zu Chancen und Risiken ist kostenlos. Wir beraten seit knapp sieben Jahren Abgemahnte aus dem ganzen Bundesgebiet.