Waldorf Frommer und FAREDS versenden Abmahnungen wegen Filesharing geschützter Filme und Musik

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Abmahnkanzleien fordern von Abgemahnten 956 EUR oder 600 EUR für Anwaltskosten, Schadensersatz und Ermittlungskosten wegen Urheberechtsverstößen an diversen Werken

Uns liegen mehrere Abmahnungen von der

  • Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer für die Tele München GmbH wegen u.a. „Plan B für die Liebe"

und

  • der RAe FAREDS für Malibu Media LLC wegen u.a. „Naughty and Nice" und "Afternoon Picnic"

vor.

Diese beiden Kanzleien schicken wieder vermehrt Abmahnungen an eine Vielzahl von Internetnutzern, welche sich angeblich Filme und/oder Musik "illegal" beschafft haben sollen.

Wenn dies auch bei ihnen der Fall ist, sollten Sie zunächst ruhig bleiben und die Abmahnung nicht einfach ignorieren, weil dies z. B. durch einen möglichen Gerichtsprozess zu einem sehr teuren Ende führen kann.

Sowohl die Kanzlei Waldorf Frommer als auch die Kanzlei FAREDS fordern neben Unterlassung pauschale Abgeltungsbeträge 956 € bzw. 600 € für Anwaltskosten, Schadensersatz und Ermittlungskosten.

Durch das Zitieren vieler "einschlägiger" Urteile und den Aufbau einer "Einschüchterungskulisse" will man beim Abgemahnten den Eindruck vermitteln, dass es keine Möglichkeit gäbe, ausser den "großzügigen" Vergleich mit dem Abmahner einzugehen.

Bezüglich des geforderten Pauschalbetrages ist größte Vorsicht geboten. Grundsätzlich kann ein Schadensersatz nur dann vom Anschlussinhaber verlangt werden, wenn dieser selbst, also täterschaftlich geladen hat. Sind für den Upload andere, beispielsweise sonstige Familienmitglieder verantwortlich, besteht kein Schadensersatzanspruch, u.U. aber ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Diesbezüglich sollte der jeweilige Einzelfall beleuchtet werden.

Dies erwähnt der Abmahner natürlich nicht.

Aus aktuellem Anlass: Wir werden derzeit immer wieder gefragt, ob das nicht alles „Abzocke" sei, weil doch sowieso nie geklagt werden würde. Das können wir nicht bestätigen. Es wird durchaus geklagt. Gerade Abgemahnte, die auf die Schreiben gar nicht reagiert haben, insbesondere keine Unterlassungserklärung abgegeben haben, laufen Gefahr, im Rahmen einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden.

Die meisten Betroffenen fragen sich, warum Sie dieses Schreiben erhalten haben, und wie nunmehr die richtige Reaktion aussehen könnte:

Aus aktuellem Anlass möchten wir erst einmal auch auf folgendes hinweisen:

Die abmahnende Kanzlei verklagt derzeit im großen Ziel Abgemahnte, welche nicht angemessen auf Abmahnungen oder gar nicht reagiert haben.

Es ist daher wichtig, sofern sie eine Abmahnung erhalten haben, sich Hilfe zu holen und richtig zu handeln, um derartigen Szenarien aus dem Weg zu gehen!

Wie Sie richtig auf eine derartige Abmahnung reagieren, können Sie in meinem Ratgeber Filesharing-Abmahnung: Was tun?, nachlesen.