Waldorf Frommer will € 1.028 für „Wolverine: Weg des Kriegers (Film)"

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Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing des Films "Wolverine: Weg des Kriegers" über Tauschbörsen erhalten?

Die Filmrechteverwerter Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt Internetanschlussinhaber abmahnen, denen eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing an dem Film „Wolverine: Weg des Kriegers“ vorgeworfen wird. Die Anwälte fordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und € 1.028,00 zur Abgeltung aller Ansprüche. 

Um was geht es bei der „Wolverine: Weg des Kriegers“-Abmahnung?

Es handelt sich bei der Abmahnung wegen „Wolverine: Weg des Kriegers“ nicht um Betrug oder Abzocke. Der Internetanschlussinhaber sollte daher nachforschen, wer die Tat begangen hat. Es steht außer Frage, dass tatsächlich jemand die Tat begangen hat.

Was kann man gegen den Waldorf-Brief tun?

Zunächst heißt die Devise "Nicht zahlen - Nicht unterschreiben". Beachten Sie die Fristen und lassen Sie die Haftungsfrage unbedingt anwaltlich klären. Zentrale Frage: Haftet der Anschlussinhaber selbst für die Tat von anderen? Wenn andere wie Kinder, Mitbewohner, Mieter, Arbeitnehmer, Gäste oder Besucher die Tat begangen haben können, entfällt eventuell sofort die Tätervermutung und es bleibt alleine zu klären, ob der Anschlussinhaber Pflichten verletzt hat. Wenn nicht, lehnen wir die gefährliche Unterlassungserklärung sowie Zahlungen ab. Was wir gegen die Abmahnung wegen „Wolverine: Weg des Kriegers“ für Sie tun können Ziel unserer Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, je nach Lage des Einzelfalls.

Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt bundesweit tausende Abgemahnte. Vor einer Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste können sich Betroffene unter der Rufnummer 07171 18 68 66 an uns wenden. Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.