Was tun, wenn die Abmahnung wegen Filesharings kommt?
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Abmahnungen wegen Filesharings treffen Betroffene oft unvorbereitet. Plötzlich liegt ein Schreiben im Briefkasten – mit Forderungen im drei- bis vierstelligen Bereich und einer knappen Frist. Wer jetzt vorschnell reagiert, macht häufig teure Fehler. Denn die Rechtslage ist komplexer, als viele vermuten.

seit 2024
Viele Betroffene sind überrascht, dass bereits das Herunterladen über Tauschbörsen abmahnfähig ist. Der Grund liegt in der Technik: In Filesharing-Netzwerken wie BitTorrent werden Inhalte nicht nur heruntergeladen, sondern gleichzeitig automatisch anderen Nutzer:innen zum Upload bereitgestellt. Genau dieser Upload stellt eine urheberrechtlich relevante öffentliche Zugänglichmachung dar und diese ist ohne Lizenz unzulässig.
Wichtig ist die Abgrenzung:
- Filesharing (BitTorrent & Co.): Download + automatischer Upload – abmahnfähig
- Legales Streaming: temporäre Zwischenspeicherung, kein Upload – grundsätzlich zulässig
- Illegales Streaming: kann urheberrechtlich problematisch sein, führt aber typischerweise nicht zu Filesharing-Abmahnungen
Besonders trügerisch sind Programme, die wie Streaming wirken, technisch aber klassisches Filesharing betreiben. Im Zweifel lohnt eine genaue Prüfung, bevor man auf eine Abmahnung reagiert.
2. Wer haftet – und warum nicht automatisch Sie
Abmahnungen richten sich in der Regel an die Anschlussinhaber:innen, also die Person auf die der Internetvertrag läuft. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Person automatisch als Täter:in haftet. Die Rechtsprechung unterscheidet:
- Täterhaftung: Wer selbst herunterlädt und hochlädt
- Störerhaftung: Wer den Verstoß ermöglicht, ohne ihn selbst zu begehen
Die Störerhaftung wurde in den vergangenen Jahren erheblich eingeschränkt. Dennoch trifft Anschlussinhaber:innen eine sekundäre Darlegungslast: Sie müssen darlegen, wer zum Zeitpunkt der Verletzung Zugang zum Netzwerk hatte – etwa Familienmitglieder, Mitbewohner:innen oder Gäste. Wer das glaubhaft macht, kann der Haftung entgehen oder zumindest die Ansprüche erheblich reduzieren.
Ruhe bewahren und Frist notieren
Abmahnungen enthalten fast immer eine Frist – meist eine bis zwei Wochen. Diese sollte nicht ignoriert werden, denn nach Ablauf drohen einstweilige Verfügungen oder Klagen. Gleichzeitig ist Eile kein Grund, vorschnell zu handeln.
Nichts unterschreiben, nichts zahlen
Vorformulierte Unterlassungserklärungen, die Abmahnungen häufig beiliegen, sind in der Regel zu weit gefasst. Wer sie ungeprüft unterschreibt, erkennt die Schuld an und bindet sich an hohe Vertragsstrafen bei künftigen Verstößen. Gleiches gilt für geforderte Zahlungen.
Keine Kontaktaufnahme ohne rechtliche Prüfung
Telefonate oder schriftliche Stellungnahmen ohne juristische Begleitung führen häufig zu ungewollten Schuldanerkenntnissen. Sämtliche Kommunikation mit der Gegenseite sollte über eine Anwältin oder einen Anwalt laufen.
Nutzungssituation dokumentieren
Wer hatte Zugang zum WLAN? Wurde ein sicheres Passwort genutzt? Leben Kinder, Mitbewohner:innen oder Gäste im Haushalt? Diese Informationen sind entscheidend, um die sekundäre Darlegungslast zu erfüllen und Ansprüche abzuwehren.
- Abmahnkosten: Anwaltskosten der Rechteinhaber
- Schadensersatz: Lizenzschadensberechnung oder konkreter Aufwand
- Vertragsstrafe: bei Verstoß gegen eine bereits unterschriebene Unterlassungserklärung
Je nach Fall können mehrere hundert bis mehrere tausend Euro gefordert werden. Entscheidend ist, ob die Unterlassungserklärung bereits unterschrieben wurde und ob eine Täterhaftung oder eine Störerhaftung vorliegt.
5. Wie eine Kanzlei wie advomare helfen kann
Spezialisierte Kanzleien für IT- und Urheberrecht prüfen Abmahnungen auf ihre Berechtigung, formulieren wenn nötig modifizierte Unterlassungserklärungen und verhandeln Forderungen auf ein vertretbares Maß. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Abmahnung überhaupt formal korrekt ist – denn auch hier gibt es Fehler, die Abmahnende machen.
- Prüfung der Abmahnung
- Einordnung von Haftung und Beweislast
- Erstellung modifizierter Unterlassungserklärungen
- Verhandlung über Vergleichszahlungen
- Prüfung der Anspruchshöhe
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Verteidigung im Klageverfahren
Weitere Informationen zum Thema Urheberrecht und zu den Möglichkeiten anwaltlicher Unterstützung finden Sie auf advomare.de. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Fazit:
Filesharing-Abmahnungen sollten weder ignoriert noch vorschnell erfüllt werden. Wer Fristen beachtet, Ansprüche prüft und rechtliche Unterstützung einholt, kann vielfach hohe Kosten vermeiden oder unberechtigte Forderungen ganz abwehren. Eine spezialisierte Kanzlei sorgt nicht nur für eine sachgerechte Verteidigung, sondern schützt auch langfristig vor weiteren Risiken.
Rechtsanwalt Martin Jedwillat
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