Wie verhalte ich mich richtig wenn ich eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten habe?

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Wenn Ihnen vorgeworfen wird eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, etwa weil Sie in einer sogenannten Tauschbörse illegal Musik oder Filme heruntergeladen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben (Filesharing durch Download & Upload von Musik oder Filmen in Peer to Peer Netzwerken), dann beachten Sie meine folgenden Hinweise:

  • Keinesfalls dürfen Sie die Abmahnung einfach ignorieren!

Auch wenn der Vorwurf Ihrer Ansicht nach nicht zutreffen sollte, nehmen Sie eine schlechte Position ein, wenn Sie die Abmahnung einfach ignorieren. Denn oft haften die Abgemahnten auch dann, wenn sie den Verstoß nicht begangen haben.

Naser Mansour
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
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Tel: 030/69532914
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E-Mail:
Urheberrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht
  • Geben Sie den Abmahnern keine weiteren Informationen über sich!

Durch eine unüberlegte Kontaktaufnahme zu den Abmahnern werden meist unbewusst Informationen weitergegeben, die die Abmahner im Falle eines Rechtsstreits gegen Sie verwenden können. Bedenken Sie, dass Sie allein mit der ersten Kontaktaufnahme letztlich schon bestätigen, dass und ggf. wann Ihnen eine Abmahnung zugegangen ist.

Die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, sollte auch dann nicht abgegeben werden, wenn Sie den vorgeworfenen Verstoß begangen haben. Denn in der Regel beinhaltet die beigefügte Unterlassungserklärung ein Schuldeingeständnis, das zu dem mit einer weiteren – meist überhöhten – Zahlungsverpflichtung gekoppelt ist. Die Unterlassungserklärung ist zumindest zu modifizieren.

Es ist durchaus zweckmäßig und lohnenswert die Angelegenheit einem fachkundigen Rechtsanwalt zu überlassen. Informieren Sie sich vorab über die Kosten! Oft gelingt es die Kosten erheblich zu senken!

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