Wieder große Abmahngefahr bei aktuellen Chartcontainer

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German Top 100 Single Charts vom 30.01.2012/ 06.02.2012/13.02.2012

Achtung: Die aktuellen German Top 100 Chartcontainer vom 30.01.2012 und 06.02.2012, sowie 13.02.2012 beinhalten zahlreiche Musikwerke, die im Auftrag diverser Rechtinhaber von den bekannten Abmahnkanzleien verstärkt abgemahnt werden.

Folgende Titel zählen u.a. zu den derzeit stark abmahngefährdeten Musikwerken der aktuellen German Top 100 Chartlisten:

Der Rechteinhaber Anis Mohamed Ferchichi alias BUSHIDO lässt an dem Werk „ 23 feat. Peter Maffay - Erwachsen sein“ durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe abmahnen. Die RAe Bindhardt Fiedler Zerbe verschicken ebenfalls im Auftrag der Herren Ding Graf, Römer Duque, De Luyz, Jaschik, Hafemann, Magiriba Lwanga, Müller-Lerch, Krouzilek Culcha Abmahnungen bezüglich der Musikwerke Culcha “Culcha Candela- Hungry Eyes“, sowie “Culcha Candela- Wildes Ding “.

Zur Abgeltung aller Forderungen wird jeweils ein Pauschalbetrag von 400,00 €   gefordert.

Für die Rechteinhaberin Zooland Music GmbH macht die Kanzlei Wesaveyourcopyrights Urheberrechte an den Werken: “R.I.O feat. U-Jean – Turn This Club Around“ und ”R.I.O feat. U-Jean – Animal” geltend. Es wird ein Abgeltungsbetrag von 450,00 € gefordert .

Die Titel “Mickie Krause – Schatzi Schenk mir ein Foto“ der Rechteinhaberin EMI Music und der Titel “ Disco Boys- Around the World“, der Rechteinhaberin GSDR GmbH sind Gegenstand von Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner. Auch hier wird angeboten, alle Ansprüche gegen Zahlung von 450,00 € abzugelten.

Wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Michel Teló - Ai Se Eu Te Pego spricht die Kanzlei Denecke & von Haxthausen im Auftrag der DigiRights Abmahnungen aus. Das Abgeltungsbetrag beläuft sich auf: 480,00 €

Es besteht somit die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. Eine Einzelfallberatung sollte Ihnen Aufschluss darüber geben, ob hier vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung wird den abmahnenden Kanzleien die Möglichkeit abgeschnitten, die für die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches geforderten Anwaltskosten zu fordern, da die Wiederholungsgefahr bereits durch die abgegebene Unterlassungserklärung entfällt. Dieser macht in der Regel den Großteil der Gesamtforderung aus.

Unberührt davon bleibt jedoch die Geltendmachung eines Lizenzschadensersatzes für den Fall eines persönlichen Verstoßes durch den Anschlussinhaber.

Durch den Wegfall der oben erwähnten Anwaltskosten besteht dann jedoch “nur“ noch ein wesentlich geringerer Streitwert, der einen deutlich geringeren Anreiz zur klageweisen Geltendmachung der Rechtsverletzung durch die abmahnenden Kanzleien darstellt.

Die Beurteilung der Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung ist einzelfallabhängig.

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind gilt folgendes:

  • Bewahren Sie die Ruhe und notieren Sie die in der Abmahnung genannten Fristen.
  • Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, so dass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten sehr häufig reduziert werden können.
  • Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.