Wolfgang Sperzel Abmahnung über Rechtsanwältin Gebler-Fleischhacker erhalten? Das müssten Sie wissen!

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Weitere Abmahnungen im Auftrage von Wolfgang Sperzel wegen Urheberrechten an Cartoons im Umlauf

Auch in den letzten Tagen und Wochen erreichten meine Kanzlei Abmahnungen der Rechtsanwältin Gebler-Fleischhacker. Erst gestern (01.01.2024) wurde mir eine solche Abmahnung durch einen Betroffenen vorgelegt. In dieser Abmahnung (das Schreiben datiert vom 26.11.2023) geht es um vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Cartoons des Künstlers Wolfgang Sperzel. Die Anschuldigung dreht sich um eine mögliche Urheberrechtsverletzung in Bezug auf mehrere Fotos von Wolfgang Sperzel auf Facebook.

Details der Wolfgang Sperzel Abmahnung

In der Abmahnung wird dem Empfänger vorgeworfen, ohne vorherige Zustimmung die Cartoons von Wolfgang Sperzel öffentlich zugänglich gemacht und/oder vervielfältigt zu haben. Als Beweismittel für diese Urheberrechtsverletzung wird ein Web-Link zur Facebook-Seite des Abmahnungsempfängers angegeben, auf der die betroffenen Zeichnungen zu finden sind. Die Abmahnung enthält außerdem eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine Vollmacht.

Danjel-Philippe Newerla
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Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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Forderungen von Wolfgang Sperzel

Zu Beginn beinhaltet das Abmahnschreiben die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Informationen darüber preiszugeben, wie lange die in der Abmahnung beschriebenen Cartoons von Wolfgang Sperzel öffentlich zugänglich gemacht haben. Anschließend berechnet der Abmahner, basierend auf diesen Informationen, die Höhe des Schadensersatzes. Dabei wird ein Betrag von 50,00 € pro Monat pro Cartoon angesetzt. In einem uns bekannten Fall wurde der Empfänger des Abmahnschreibens aufgefordert, die außergerichtlichen Anwaltskosten aus einem Streitwert zwischen 30.000,00 € und 35.000,00 € zu tragen, was einem Betrag von 1.626,49 € inklusive Mehrwertsteuer entspricht.

Was tun bei einer Wolfgang Sperzel Abmahnung?

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Frau Gebler-Fleischhacker im Auftrage von Wolfgang Sperzel erhalten haben, bewahren Sie bitte Ruhe und erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Vermeiden Sie den direkten Kontakt zur Gegenseite und leisten Sie keine Zahlungen.

Unterschreiben Sie keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung. Es ist auch wichtig zu überprüfen, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob diese gerechtfertigt ist. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Bitte nehmen Sie die in der Abmahnung festgelegte Frist ernst. Uns liegen mehrere Gerichtsentscheidungen vor, in denen Frau Gebler-Fleischhacker Forderungen Ihres Mandanten wegen Urheberrechtsverletzungen durchgesetzt hat.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von Wolfgang Sperzel über die Rechtsanwältin Frau Gebler-Fleischhacker wegen der öffentlichen Zugänglichmachung und/oder Vervielfältigung eines Cartoons oder mehrerer Cartoons erhalten haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Newerla wenden. Wir bieten Ihnen eine kostengünstige rechtliche Unterstützung an.

Wir vertreten bereits seit mehreren Jahren regelmäßig Mandantinnen und Mandanten gegen Mandanten von Frau Gebler-Fleischhacker und wissen daher genau, wie wir Ihnen helfen können.

Auch wenn sich herausstellen sollte, dass die Vorwürfe in der Abmahnung berechtigt sind, können wir Ihnen helfen, eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung zu erzielen und die geforderten Kosten erheblich zu reduzieren.

 

Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla

Sie können uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch erreichen (Telefon: 0471/483 99 88 – 0), und wir werden gemeinsam mit Ihnen die Erfolgsaussichten besprechen. Es wäre hilfreich, wenn Sie uns im Vorfeld Ihre Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten.

Wir vertreten Sie bundesweit!

 

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
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