dpa Picture-Alliance GmbH Abmahnung über die KSP-Kanzlei erhalten? Das müssen Sie jetzt wissen!
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, KSP, Kanzlei, dpa, PictureAuch im Oktober 2024 erreichen uns fast täglich Anrufe und E-Mail von Betroffenen, die eine Abmahnung der KSP Kanzlei für die dpa Picture Alliance GmbH wegen angeblichem Fotoklau erhalten haben. Wir zeigen Ihnen, was bei Erhalt einer solchen Abmahnung zu beachten ist:
1. Dpa-Abmahnung unbedingt ernst nehmen!
Bitte nehmen Sie das Schreiben der KSP Kanzlei für die dpa Picture-Alliance GmbH ernst. Es handelt sich nicht um Abzocke oder dergleichen.

seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Die KSP Rechtsanwälte vertreten die Interessen der dpa Picture-Alliance GmbH und mahnen in der Regel Personen, Firmen und Organisationen ab, die Fotos ohne Erlaubnis der dpa im Internet veröffentlicht haben. Auch aktuell (Oktober 2024) erreichen uns fast täglich Anfragen von Betroffenen)
Wir haben bereits hier auch 123recht.de über die aktuelle Abmahnwelle der KSP Kanzlei für die dpa-Picture Alliance berichtet:
2. Forderungen der KSP Kanzlei für die dpa Picture-Alliance GmbH?
Ein typisches Abmahnschreiben der KSP Kanzlei für die dpa beinhaltet die Zahlung einer Geldforderung sowie die Aufforderung ein oder gar mehrere Fotos (an denen die Urheberrechte bzw. ausschließlichen Nutzungsrechte der dpa verletzt sein sollen) aus dem Internet zu entfernen.
Die geltend gemachte Forderung setzt sich dabei typischerweise aus den Komponenten Schadensersatz, Anwaltskosten, Zinsen und Dokumentationskosten zusammen
Die Forderungen fallen unterschiedlich aus und können nach meiner Erfahrung von einigen hundert Euro bis zu mehreren tausend Euro betragen.
3. KSP-Abmahnung für die dpa erhalten, was soll ich nun machen?
Wenn Sie eine solche Abmahnung der KSP Kanzlei im Auftrage der dpa Picture-Alliance erhalten, sollten Sie bitte Ruhe bewahren.
Auch falls die Vorwürfe leider berechtigt sein sollten, können wir in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen, mit der Sie zusammen mit unserem Honorar (günstiger Festpreis) und der Vergleichszahlung an die Gegenseite unter dem Betrag liegen, der in dem Abmahnschreiben von Ihnen gefordert wird. Zudem können wir die Angelegenheit rechtssicher für Sie beenden.
Jedenfalls sollten Sie innerhalb der gesetzten fristen reagieren. Nach Fristablauf droht nämlich ein kostspieliges Gerichtsverfahren, was unbedingt vermeiden werden sollte (sofern die Abmahnung berechtigt ist).
4. Erste Hilfe bei Erhalt einer KSP-Abmahnung
- Keinen direkten Kontakt zu KSP oder zu dpa aufnehmen!
- Zahlen Sie keine Kosten, ohne vorherige rechtliche Beratung!
- Fristen unbedingt einhalten!
- Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen
Wenn Sie auch eine Abmahnung der KSP Kanzlei wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoß an Fotos für die dpa Picture-Alliance erhalten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla auf.
Wir helfen Ihnen gerne, auch bundesweit, weiter. Gerne vertreten wir Sie dabei zu unseren kostengünstigen Festpreisen.
5. Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen
Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu und wir lassen Ihnen gerne unverbindlich eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung zukommen.
Oder rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 an oder senden Sie uns das KSP-Abmahnschreiben unverbindlich per E-Mail info@drnewerla.de zu.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
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