rka Reichelt Klute Aßmann: Weiterhin Abmahnungen wegen Filesharing unterwegs

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Koch, Abmahnung, Filesharing, Tauschbörse, Computerspiel, Tomb Raider
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Verbreitung von Computerspielen wie "Tomb Raider" über illegale Tauschbörsen ist weiterhin Ziel von urheberrechtlichen Abmahnschreiben

Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte rka Reichelt Klute Aßmann im Auftrag der Koch Media GmbH zur Prüfung vor. In deren Namen werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadenersatz und Anwaltskosten gefordert. Die vorliegende Abmahnung betrifft das Computerspiel "Tomb Raider".

Nach derzeitiger Rechtslage besteht eine Vermutung, dass der jeweilige Anschlussinhaber verantwortlich für die über seinen Internetanschluss begangenen Rechtsverletzungen ist. Deswegen erhält er zunächst einmal das Abmahnschreiben.

Nach Erhalt der Abmahnung ist es nicht nur wichtig, die Ansprüche richtig einzuordnen und zu bewerten, sondern vor allem auch Ruhe zu bewahren.

Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung kann jedenfalls nicht automatisch als Abzocke oder Betrug eingeordnet werden. Natürlich muss ein Rechteinhaber die illegale Verbreitung seiner Werke in Tauschbörsen nicht einfach so hinnehmen. Aus rechtlicher Sicht stellt sich jedoch die Frage, in welchem Umfang die Ansprüche im Einzelfall bestehen.

Auch wenn die Summen in der Abmahnungen oft abschrecken, so kann gesagt werden, dass der Zahlungsanspruch nicht Hauptbestandteil der Abmahnung ist. Beträge in Höhe von mehreren hundert bis über tausend Euro können hier durchaus als Regelfall bezeichnet werden. Ob sie aber in diesem Umfang bestehen, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Je nach Einzelfall ist der Zahlungsanspruch unter Umständen gar nicht oder jedenfalls nicht in dem geltend gemachten Umfang gegeben.

Zusätzlich zu den Zahlungsansprüchen steht ein Unterlassungsanspruch im Raum, der deutlich wichtiger ist. Denn Unterlassungsansprüche sind in rechtlicher und finanzieller Hinsicht an deutlich schwerwiegendere Folgen geknüpft.

Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches ist diese grundsätzlich ein Leben lang binden. Diese Bindung muss auch ernst genommen werden, da bei einem Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen wäre.

Aber auch in finanzieller Hinsicht kommt dem Unterlassungsanspruch wegen seines üblicherweise hohen Gegenstandswertes einige Bedeutung zu. Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen sind daher teure Verfahren die Regel. Vor allem einstweilige Verfügungsverfahren können hier  Kosten auslösen, die sogar den Zahlbetrag aus der Abmahnung übersteigen - ohne dass dann über Zahlungsansprüche entschieden wurde. Dieser Punkt ist sodann immer noch zu klären. Losgelöst von der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers kann daher durchaus empfehlenswert sein, die Unterlassungsansprüche zu erfüllen, rein vorsorglich, um Kostenrisiken im Bereich mehrerer tausend Euro auszuschließen.

Allerdings soltle zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches niemals die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Die originale Unterlassungserklärung stellt im Regelfall ein Schuldanerkenntnis dar. Anraten können wir aber die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese lässt dem Abgemahnten die Möglichkeit, sich gegen den Zahlungsanspruch zu verteidigen.

Dabei ist es in jedem Fall ratsam, die Erklärung durch einen Anwalt formulieren zu lassen.

Erst jetzt sollte sich das Augenmerk auf den Zahlungsanspruch richten. Selbst in Fällen, in denen eine vollständige Verantwortlichkeit für den vorgeworfenen Rechtsverstoß besteht, sollte aber zumindest versucht werden, über den Zahlungsbetrag zu verhandeln.

Von der alleinigen Abgabe einer Unterlassungserklärung wird häufig abzuraten sein, stattdessen sollte ein Begleitschreiben die Ansprüche je nach Sachlage entweder zurückweisen oder auf ein entsprechend reduziertes Vergleichsangebot abzielen. Da sowohl bei der Erstellung der modifizierten Unterlassungserklärung als auch dem Begleitschreiben schnell in der Folge teure Fehler passieren, ist eine vorherige anwaltliche Beratung zu empfehlen.

Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Waldorf Frommer: Abmahnung für die Komödie "Scary Movie 5"
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnungen der Kanzlei FAREDS für Kindervater und Bülles
Urheberrecht - Abmahnung NIMROD: Neue Abmahnungen wegen Filesharing im Auftrag der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH im Umlauf