Filesharing Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros. wegen "The 100"

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Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet auch im Sommer 2020 Abmahnschreiben im Auftrag diverser Rechteinhaber.

Dabei handelt es sich unter anderem um:

  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Sony Music Entertainment Germany GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • Universal Music GmbH
  • Universum Film GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
  • Studiocanal GmbH

Sollten auch Sie durch ein derartiges Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, müsste zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bzw. Zahlung überhaupt besteht.

 

Uns liegt nun beispielsweise eine Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH  wegen der TV-Serie "The 100" vor.

The 100 ist eine US-amerikanische Science-Fiction-Fernsehserie des Fernsehsenders The CW, die von Jason Rothenberg entwickelt wird und auf der gleichnamigen Buchreihe von Kass Morgan basiert. Die Serie handelt von hundert jugendlichen Straftätern, die Jahre nach einem Atomkrieg zur Wiederbesiedlung auf die Erde geschickt werden. Die Erstausstrahlung erfolgte im März 2014 auf The CW. Die deutschsprachige Erstausstrahlung sendet der Privatsender ProSieben bzw. dessen Schwestersender Sixx seit Juli 2015. 

Vorsicht bei Unterlassungserklärungen

Ein einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann so gut wie nicht mehr zurückgenommen werden. Dies wiegt umso schwerer, da selbige eine Bindung von 30 Jahren nach sich zieht. 

In vielen Fällen ist die Abgabe einer derartigen Erklärung gar nicht nötig.

Wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, sollte diese anwaltlich geprüft werden und „modifiziert“ werden. Keine Unterzeichnung ohne vorherige Prüfung!

Keine voreilige Zahlung an Waldorf Frommer

Die „großzügig“ angebotene Vergleichssumme ist in den meisten Fällen überhöht (soweit überhaupt eine Haftung besteht). Diese Summe ist durch einen erfahrenen Rechtsanwalt zu überprüfen und kritisch zu hinterfragen.

Mit welchen Fragen muss man sich nunmehr auseinandersetzen?

  • Ist in meinem konkreten Fall überhaupt eine Unterlassungserklärung abzugeben?
  • Ist in meinem konkreten Fall eine Zahlung zu leisten und – wenn ja – in welcher Höhe?

Was kann ich als Rechtsanwalt für Sie tun?

Bei der Vielzahl der Konstellationen und möglichen Rechtsfolgen empfiehlt es sich, sich fachkundig beraten zu lassen.

Kontaktieren Sie uns (ggf. mit gleichzeitiger Übersendung Ihrer Abmahnung). Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. Wir besprechen hier die genauen Umstände Ihres konkreten Einzelfalls und bauen dementsprechend eine auf Sie passende Verteidigungsstrategie auf.

Viele Argumente, die man bei einer ersten Internetrecherche sammelt, bringen für eine effektive Verteidigung gegen Waldorf Frommer gar nichts. Die Fälle müssen heute sehr individuell verteidigt werden.

Beachten Sie nochmals

  • In vielen Fällen muss gar keine Unterlassungserklärung oder lediglich eine modifizierte abgegeben werden. 
  • Auch ist in den meisten Fällen eine nicht unerhebliche Senkung der Forderungssumme zu erreichen, auch wenn der Abgemahnte selbst für die Tat in Betracht kommt.

Dafür sind wir gerne für Sie da.

Ihr Rechtsanwalt Tawil

Mehr Informationen zu Abmahnungen finden Sie im Internet auf unserer Homepage.