Filme im Internet - Filesharing, Tauschbörsen, kino.to, Streaming, Abmahnung

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Filesharing und IP-Adresse

Fragen und Antworten zu rechtlichen Problemen mit Filesharing und Filmen aus dem Internet

Frage: Ich wurde abgemahnt, weil ich illegal Filme runtergeladen habe. Meine IP-Adresse wurde von einer ausländischen Firma ermittelt. Kann ich die Tat einfach bestreiten?

123recht.de: Wenn die IP-Adresse Ihnen zugeordnet werden kann, hilft alles Leugnen nichts. Auch die Ermittlung der IP durch ein ausländisches Unternehmen ist nicht zu beanstanden, solange diese Firma dabei nicht gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt.

Kinofilme streamen - Ist das legal?

Frage: Ein Freund hat mir eine Webseite gezeigt, wo Kinofilme kostenlos angeschaut werden können, ohne sie herunterzuladen. Ist das erlaubt?

123recht.de: Vorsicht Grauzone! Es gibt Meinungen, dass privates Streamen legal sei. Da die Filme auf solchen Seiten aber offensichtlich illegal verbreitet werden, gehen einige Juristen davon aus, dass auch die Nutzung des Angebots verboten ist. Eine richterliche Klärung gibt es hierzu noch nicht.

Kino.to - Was droht mir jetzt?

Frage: Ich habe auf der Webseite kino.to oft Filme gestreamt. Jetzt wurden die Seitenbetreiber verhaftet und die Seite ist vom Netz. Was muss ich befürchten?

123recht.de: Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen hat versichert, nicht gegen einzelne Nutzer der Seite vorgehen zu wollen. Es wird Ihnen also nichts passieren. Allerdings sollten Sie offensichtlich illegale Angebote wie kino.to künftig meiden. Viele Juristen gehen davon aus, dass bloßes Anschauen eines Films auf so einer Seite bereits illegal ist.

Filesharing bei Arbeit - Haftet Arbeitgeber für Rechtsverstöße?

Frage: Ein Arbeitskollege von mir benutzt den Internetzugang der Firma, um illegal Musik zu tauschen. Was passiert, wenn das rauskommt? Muss die Firma dafür gerade stehen, kann mein Kollege überhaupt konkret ermittelt werden?

123recht.de: Wird wegen einer Straftat ermittelt, dann kann der Arbeitsplatz Ihres Kollegen sehr wohl zugeordnet werden. Ihr Kollege wird dann für seine Taten zur Rechenschaft gezogen, aber auch Ihr Arbeitgeber könnte Probleme bekommen. Mitarbeiter müssen beaufsichtigt werden, so dass Straftaten verhindert werden. Geschieht das nicht, droht Ihrer Firma ein Bußgeld.

Legale Tauschbörse?

Frage: Gibt es Peer-to-Peer (P2P) Netzwerke, auf denen ich legal Musik tauschen kann?

123recht.de: Entscheidend ist hier nicht die Technologie oder Plattform - es kommt darauf an, was Sie damit machen. Wenn Sie z.B. Musik aus den Charts zum Tausch anbieten, dann ist das verboten. Ihre selbst produzierten Lieder können Sie aber verbreiten - egal über welche Plattform.

Urteil: Eltern haften bei Filesharing nicht immer für ihre Kinder

Eltern haften nicht für die unerlaubte Internetnutzung ihres Sohnes. Das Landgericht Hamburg wies die Schadenersatzklage gegen einen Vater ab, der für das illegale Filesharing seines Sohnes haftbar gemacht werden sollte. Der Vater stelle zwar den Internetzugang zur Verfügung und habe seine Überwachungspflicht vernachlässigt, so das Gericht. Das mache ihn aber weder zum Täter noch zum Teilnehmer der Tat.
Auswirkungen für Verbraucher: Eltern sollten in jedem Fall die Nutzung des Internets überprüfen und Grenzen festlegen. Wer als Anschlussinhaber für die Verfehlungen von anderen Internetnutzern haftbar gemacht werden soll, kann sich wehren. Anderes gilt, wenn man von der illegalen Nutzung wusste und diese geduldet hat. (LG Hamburg, Az 308 O 710/09)

Urteil: Gewerblicher Raubkopierer

Wird ein Actionfilm bereits zwei Wochen nach Kinostart im Internet verbreitet, dann kann nicht mehr von einer Bagatelle ausgegangen werden. Wer so kurzfristig eine Raubkopie zum Download anbietet, der handelt laut OLG Köln gewerblich. Die Verbindungsdaten des Täters mussten daher vom Internet Provider herausgegeben werden. (OLG Köln Az. : 6 W 182/10)

Urteil: Abmahnung: Irreführende Hinweise verboten

Abmahnungen gegenüber Verbrauchern dürfen nicht mit falschen Hinweisen versehen sein. Ein Verbraucher hatte illegal Musik geladen und war zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert worden. Den Hinweis, eine Änderung würde die Erklärung komplett unwirksam machen, wertete das OLG Köln als falsch. Der Verbraucher konnte die Abgabe der Unterlassungserklärung daher verweigern. (Az. : 6 W 30/11)

Urteil: Youtube muss Daten nicht herausgeben

Auf der Videoplattform Youtube hatte ein Nutzer über die Hälfte des Films "Werner Eiskalt" veröffentlicht. Constantin Film verlangte daraufhin Löschung des Films und Herausgabe der Daten des Nutzers. Youtube löschte den Film, verweigerte aber Herausgabe der Daten. Zu Recht, so das Oberlandesgericht München. Das OLG konnte kein gewerbliches Ausmaß beim Nutzer erkennen und wies die einstweilige Verfügung von Constantin auf Herausgabe der Nutzerdaten zurück (Az. 29 U 3496/11).

Urteil: Haftstrafe für Filesharing

Das Amtsgericht Ludwigshafen hat einen 42-Jährigen im Zusammenhang mit Filesharing zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dem Veurteilten wurde einmal das Betreiben eines BitTorrent Netzwerks zum Verhängnis, zum anderen hatte er mehrere Hundert urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt. Besonders ins Gewicht fiel der Betrieb des Netzwerks, das Dritten den Austausch von Dateien ermöglichte. (Az 6062 Js 16988/08.4a LS)

Urteil: Haftung für Filesharing auch bei Fahrlässigkeit

Wer Tauschbörsen nutzt, muss sich ausreichend über die Funktion der Filesharing-Software informieren. Die Software bietet automatisch Dateien von der eigenen Festplatte zum Upload an. Als Nutzer muss man das wissen, so das Landgericht Frankfurt a.M.. Wer das Filesharing-Programm nicht durch entsprechende Einstellungen am Upload geschützter Dateien hindert, handelt fahrlässig - und haftet voll für die illegale Verbreitung (Az 2-03 O 340/10).