GVU will nicht gegen Nutzer von kino.to vorgehen

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Nach dem Ende von kino.to bestand bei den Nutzern der Seite große Unsicherheit darüber, ob zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen drohen könnten (siehe hier ). Mittlerweile wurde bekannt, dass die GVU gegen die Nutzer nicht juristisch vorgehen will.

Dem Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” sagte Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU): “Von unserer Seite aus werden wir keine rechtlichen Schritte gegen einzelne Nutzer einleiten”. Nach wie vor halte man aber auch die Nutzung eines Portals wie kino.to für illegal.

Aufgrund der derzeit nicht eindeutigen Rechtslage (vgl. dazu den obig zitierten Artikel) kann derzeit nicht gesagt werden, ob die Nutzung vergleichbarer Portale juristische Konsequenzen nach sich ziehen kann oder wird. Nutzer müssen sich im Klaren sein, dass sie sich hier in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Meiner Einschätzung nach handelt es sich bei derartigen Angeboten nicht um eine von der Rechtslage gedeckte Nutzung.

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