Gerichte stärken die Urheberrechte von Fotografen beim sog. "Bilderdiebstahl / Fotoklau"

Mehr zum Thema: Urheberrecht, Fotorecht, Rechtsanwalt, Diebstahl, Bilderklau, Schadensersatz
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
6

Wer Bilder von Fotografen auf der Homepage oder Printmedien für seine Zwecke nutzt, muss technische Möglichkeiten ergreifen, um Urhebervermerk im Bild sicherzustellen.

Der Name in Verbindung mit seinem Bild ist das Kapital des Fotografen. Ein Fotograf steckt in den meisten Fällen viel Arbeit in seine Bilder und ist natürlich auch stolz, wenn diese im Netz verwendet werden. In vielen Fällen werden die Bilder der Fotografen jedoch ohne dessen Einwilligung und Zustimmung und ohne Benennung des Urhebers im Internet verwendet. Die Nutzer unterliegen dabei meist dem Irrtum, dass die Bilder kostenlos zur weiteren Verwendung zur Verfügung stehen.

Kostenlose Bilder dienen dem Fotografen im Wesentlichen als Werbung

Der Fotograf stellt seine Bilder jedoch nur dann auf Bildplattformen wie pixelio.de und fotolia.de kostenlos zur Verfügung, wenn er bei der Verwendung seines Bildes immer auch namentlich als Urheber benannt wird. Diese Bedingung sollte selbst für den Laien vollkommen nachvollziehbar sein. Ohne Namensnennung ist es dem Betrachter des Bildes nicht möglich, den Namen des Fotografen und Urhebers des Bildes zu erfahren. Die kostenlos zur Verfügung gestellten Bilder dienen dem Fotografen im Wesentlichen als Werbung für seine Werke und Arbeit. Seine Bilder erlangen dadurch einen höheren Grad an Bekanntheit. Das setzt allerdings voraus, dass der Fotograf auch namentlich als Urheber des Bildes direkt am Bild benannt wird. Eine Nennung im Impressum reicht nicht aus, da so eine 100 % Zuordnung nicht gewährleistet ist.

Passiert dies nicht, ist es vollkommen verständlich, dass sich der Fotograf „bestohlen" fühlt. Diesem „Diebstahl am Bild" sollte Einhalt geboten werden. Das Landgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 30.01.2014 zum Aktenzeichen 14 O 427/13 die Rechte der Fotografen bei Bilderdiebstahl / Fotoklau und die Interessen des Fotografgen als Urheber gestärkt.

In diesem Fall versuchte der Nutzer des Bildes ohne Urheberrechtsbenennung sich unter anderem darauf zu berufen, es sei ihm technisch nicht möglich gewesen, das verwendete Bild auf allen Seiten und Unterseiten seiner Website mit dem Namen des Fotografen zu versehen. Weiter sei es ihm auch nicht möglich gewesen, das nachträglich zu ermöglichen, um somit ein späteres Auffinden des Bildes ohne Benennung des Fotografen durch eine Suchmaschine zu verhindern.

Das Landgericht Köln hat dieser Argumentation wie folgt entschieden widersprochen.

„Vielmehr hätte der Nutzer in diesem Fall entweder technische Möglichkeiten ergreifen müssen, um eine solche isolierte Anzeige und Auffindbarkeit über eine Internetsuchmaschine gänzlich zu unterbinden oder aber den Urhebervermerk im Bild selbst anbringen müssen, wie es nach dem eigenen Kenntnisstand der Kammer auch mit einer Standardbildbearbeitungssoftware jedem durchschnittlichem Internetnutzer ohne weiteres möglich ist.“

Der Urheber des Bildes ist korrekt zu benennen

Das Landgericht Köln hat somit wieder einmal die Rechte der vom Bilderdiebstahl / Fotoklau betroffenen Fotografen gestärkt. Das Unverständnis und die Gegenwehr von „erwischten“ Verwendern von Bildern teils fremder Fotografen ist oft sehr groß. Dabei nutzen diese Verwender die Bilder meist für gewerblich betriebene Webseiten und haben somit selbst eine Gewinnerzielungsabsicht, weshalb dann aber die eigene Einsicht fehlt, dass fremde Arbeiten entweder zu bezahlen sind bzw. als Gegenleistung zumindest der Urheber korrekt am Bild zu benennen ist.

Einem vom Bilderklau / Fotodiebstahl betroffenen Fotografen ist es als Inhaber seiner Bildrechte dringend zu raten, die ihm bekannten Urheberrechtsverletzungen konsequent durch einen auf Fotorecht spezialisierten Rechtsanwalt zu verfolgen. Die Gerichte haben in letzter Zeit mehrfach die Rechte der Fotografen gestärkt. Den Nutzern dürfte es mittlerweile bewusst sein, dass die kostenlose Nutzung der Bilder zumindest die Benennung des Fotografen als Urheber voraussetzt. Ihre Bilder sind Ihr Kapital!