Rhein Inkasso / Kalypso Media Group GmbH / NIMROD – Aktuelle Mahnungen im November 2025: Was Sie tun sollten!

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Zahlreiche neue Fälle im November 2025: Auch im November 2025 erreichen uns erneut viele Ratsuchende, die überraschend ein Forderungsschreiben der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH erhalten

Diese Schreiben beziehen sich regelmäßig auf angebliche Filesharing-Vorfälle, die angeblich bereits vor Jahren durch die NIMROD Rechtsanwälte oder durch die Kalypso Media Group GmbH geltend gemacht worden sein sollen.

Erst heute (29.11.2025) lag uns wieder ein Schreiben vom 21.11.2025 zur Überprüfung vor.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 19 Std. Stunden
  1. Worum geht es bei diesen Inkassoforderungen überhaupt?

Die Rhein Inkasso verlangt in Ihren Mahnungen / Schreiben häufig hohe Beträge, nicht selten vierstellige Summen. Auffälliges Muster:

Viele der behaupteten Ansprüche betreffen veraltete Sachverhalte – teilweise mehr als ein Jahrzehnt zurückliegend.

Daraus ergibt sich eine zentrale juristische Frage:

Sind diese Forderungen möglicherweise bereits verjährt?

Wenn Verjährung eingetreten ist, müssen Sie keine Zahlung leisten. Ein fachkundiger Blick auf die Unterlagen ist daher entscheidend.

  1. Wie sollten Sie reagieren, wenn Sie ein Schreiben der Rhein Inkasso erhalten haben?

Nicht zahlen, bevor der Fall geprüft wurde

Aus Angst oder Unsicherheit wird häufig vorschnell überwiesen. Davon raten wir ausdrücklich ab.

Forderung rechtlich überprüfen lassen

Gerade bei alten Filesharing-Vorwürfen kommt es häufig zu Fehlern – etwa bei der Berechnung der Verjährung oder bei der Anspruchsbegründung.

Antworten – aber richtig

Ist die Forderung unberechtigt oder bereits verjährt, kann sie rechtswirksam zurückgewiesen werden.
Wir verfolgen diesen Ansatz regelmäßig und erzielen damit sehr gute Ergebnisse. Ob diese Vorgehensweise auch in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir gern für Sie.

  1. Unsere Unterstützung – klar, strukturiert und bundesweit

Wenn Sie Post von Rhein Inkasso im Zusammenhang mit NIMROD oder Kalypso Media Group GmbH erhalten haben, prüfen wir für Sie u. a.:

  • ob ein Anspruch rechtlich überhaupt besteht
  • ob die Forderung verjährt ist
  • ob formale oder inhaltliche Fehler vorliegen
  • wie die Forderung rechtssicher zurückgewiesen werden kann

Sie profitieren dabei von transparenter Beratung und fairen Pauschalpreisen – bundesweit.

  1. Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung

Sie können uns Ihr Schreiben unverbindlich zusenden.
Einfach per E-Mail an: info@drnewerla.de

Nach der Durchsicht erhalten Sie eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung, wie Sie reagieren sollten und welche Möglichkeiten bestehen, die Forderung vollständig abzuwehren.

Telefonisch erreichen Sie uns unter: 0471 / 483 99 88 0

Wir vertreten Sie bundesweit – schnell, zuverlässig und zum günstigen Festpreis.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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