Sind fremde Logos und Zitate von Presse auf eigener Webseite erlaubt?

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Leistungsschutzrecht beeinträchtigt nicht Zitatrecht

Frage: Ich betreibe einen Fotoblog, über den kürzlich in diversen Fachzeitschriften und auch im Fernsehen berichtet wurde. Ich habe nun in meinem Blog eine Passage "Bekannt aus" eingefügt, mit den Logos der Sender und Zeitschriften sowie Links auf die Berichte der Presse. Hätte ich dafür um Erlaubnis fragen müssen?

123recht.de: Da Logos in der Regel ein Werk im Sinne des Urheberrechts darstellen und somit geschützt sind, dürfen Sie diese nicht einfach auf eine Webseite stellen. Die Firmen können selbst entscheiden, wo ihr Logo Verwendung findet und können von Ihnen verlangen, das Logo zu entfernen. Grundsätzlich könnten Sie auch kostenpflichtig abgemahnt werden. Sie sollten die Logos daher vorsorglich entfernen und die Sender und Zeitschriften vor Veröffentlichung um Erlaubnis bitten.

Von 123recht

Ob ein Logo urheberrechtlichen Schutz hat, lässt sich immer nur anhand des Einzelfalls klären. Die Anforderungen sind allerdings nicht sehr hoch, so dass viele Logos urheberrechtlich geschützt sind. Häufig kommt zusätzlich noch ein markenrechtlicher Schutz hinzu.

Frage: Welche anderen Möglichkeiten habe ich, wenn die Sender die Erlaubnis verweigern? Verbietet das neue Leistungsschutzrecht mir, aus den Berichten zu zitieren?

123recht.de: Sie können die Rubrik "Bekannt aus" natürlich beibehalten und rein textlich auf die Berichte verweisen und Links setzen. Sie dürfen auch aus den Berichten zitieren, das Zitatrecht ist nicht vom Leistungsschutzrecht betroffen. Die Zitate sollten sich dabei aber auf einzelne Sätze und nicht auf ganze Textabschnitte beziehen. Je größer der zitierte Text, desto höher ist die Gefahr, das Zitatrecht zu überschreiten und eine "Plagiat" zu erstellen.


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