Zahlungsaufforderungen durch Michael Staudinger
Mehr zum Thema: Urheberrecht, Urheberrecht, Staudinger, Unterlassung, BilderklauUnd täglich grüßt das Murmeltier
Mit erstaunlicher Regelmäßigkeit landen hier Anfragen von Mandanten, die eine E-Mail des Österreichers Michael Staudinger erhalten haben. Angeblich habe man ein von ihm erstelltes Bild irgendwo im Internet ohne seine Erlaubnis verwendet. Jetzt möchte Herr Staudinger Auskunft über den Umfang der Verwendung des Bildes und im Anschluss zumeist einen Schadenersatz i.H.v. 930,00 Euro. Ist an den Forderungen was dran oder kann das weg?
Spam oder tatsächlich ein Problem?
Grundsätzlich ist es möglich, dass wirklich ein von Herrn Staudinger erstelltes Bild verwendet wurde. Es ist dann auch möglich, dass dieses Bild ohne die Erlaubnis des Herrn Staudinger verwendet wurde. Herr Staudinger selbst stellt die vermeintlich von ihm erstellten Bilder über eine Online-Plattform ins Netz und bietet sie kostenlos zum Download an. Bedingung des Ganzen ist jedoch, dass der Verwenders des Bildes einen Urheberrechtshinweis am Bild anbringt. Also irgendwo in der Nähe des Verwendungsortes der Name Michael Staudinger steht. Mehr dazu hier. Und genau dies wird zumeist vergessen.


123recht.de
An der Stelle ist dann der Punkt erreicht, an dem Herrn Staudinger theoretisch die genannten Ansprüche zustehen. Theoretisch deswegen, weil derjenige, der einen Schadenersatz geltend macht, auch nachweisen muss, dass ihm ein Schaden entstanden ist. Das ist bei kostenlos angebotenen Bildern in den meisten Fällen sehr schwierig. Gerichte sind sich uneins, ob und in welcher Höhe in solchen Fällen überhaupt ein ersatzfähiger Schaden angenommen werden kann. In der genannten Höhe kann er jedenfalls nicht bestehen.
Ansprüche meist grundsätzlich gegeben
Also alles entspannt könnte man meinen und ab mit der Mail in Ablage P. Leider nein. Erfolgt keine qualifizierte Reaktion auf die Forderungen, gibt Herr Staudinger die Angelegenheiten häufig an eine Rechtsanwaltskanzlei ab. Diese versucht dann, einen weiteren möglichen Anspruch des Herrn Staudinger durchzusetzen. Den Unterlassungsanspruch, also den Anspruch auf eine Erklärung des Verwenders, dass er das Bild nie wieder verwendet. Und das treibt die Kosten deutlich in die Höhe.
Rechtzeitige Reaktion verhindert Schlimmeres
Mit einem rechtzeitigen Einschreiten lässt sich dies jedoch zumeist relativ einfach verhindern. Eine Einzelfallprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist daher in solchen Fällen immer ratsam. Gerne bin ich Ihnen in diesen Fällen behilflich. Nutzen Sie hierfür einfach mein Kontaktformular, schicken mir eine Mail mit der entsprechenden Abmahnung oder rufen Sie mich an und profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht.
