Auch Bitte um Bewertung ist Spam

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Kunde hatte zuvor Werbung und Newsletter widersprochen

Die unaufgeforderte Mail eines Unternehmens ist unzulässige Werbung und damit Spam. Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem Empfänger der Mail um einen Kunden der Firma handelt: Der Kunde hatte online Autoreifen bestellt und anschließend einer Zusendung von Werbung oder Newslettern widersprochen.

Der Reifenhändler bat später per E-Mail um Abgabe einer Bewertung für seinen Shop. Der Käufer mahnte das ab und verlangte eine Unterlassungserklärung, die der Reifenhändler aber nicht abgeben wollte.

Von 123recht

Vor dem Amtsgericht Hannover hatte der Käufer Erfolg: Auch Bewertungsanfragen sind laut Gericht als Werbung auszulegen. Da der Verbraucher ausdrücklich einer Zusendung widersprochen hatte, war die trotzdem eingegangene Mail eine unzumutbare Belästigung und somit rechtswidrig. (Az. 550 C 13442/12)

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