Das neue Widerrufsrecht ab 2013

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Bis Mitte 2013 muss Deutschland die Richtlinien für den Versandhandel und das Widerrufsrecht in nationales Recht umsetzen.

Die EU arbeitet weiter daran, dass Verbraucherrecht zu vereinheitlichen.  Bis Mitte 2013 muss Deutschland die Richtlinien für den Versandhandel und das Widerrufsrecht in nationales Recht umsetzen. Insbesondere im E-Commerce werden daher zahlreiche Gesetzesänderungen erwartet. Seit dem 1. August 2012 ist die Buttonlösung in Kraft getreten. Diese soll Kostenfallen im Internet verhindern. Verträge die Verbraucher im Internet abschließen sind nur wirksam, sofern sie mit einem Button „Zahlungspflichtig bestellen"  versehen sind.

In einem zweiten Schritt werden nun die Neuregelungen des Widerrufsrechts erfolgen. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen dargestellt:

Die „40-Euro-Klausel" des § 357 Absatz 2 BGB wird es nach Umsetzung der Verbraucherrichtlinie nicht mehr geben. Nach aktueller Rechtslage müssen Kunden die Kosten für eine Rücksendung der Ware nicht tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro übersteigt. Diese Regelung wird aufgehoben. Der Unternehmer muss den Verbraucher über die Kostentragungspflicht jedoch informieren, andernfalls hat er die Kosten selbst zu tragen.

Der Verbraucher hat die Waren im Falle eines Widerrufs künftig unverzüglich und in jedem Fall spätestens 14 Tage nach Widerruf an den Unternehmer zurückzusenden bzw. zu übergeben. Wird die Frist nicht eingehalten, gerät er mit seiner Rückgewährverpflichtung in Schuldnerverzug. Die Frist von 14 Tagen gilt aber ebenso für den Unternehmer, dieser muss innerhalb der 14 Tage ab Zugang der Widerrufserklärung dem Verbraucher sein Geld erstatten. Ihm steht aber bis zum Erhalt der Ware ein Zurückbehaltungsrecht zu. Der Kaufpreis muss vom Händler also erst erstattet werden, wenn dieser die Ware zurück bekommen hat oder der Verbraucher nachweisen kann die Ware ordnungsgemäß versendet zu haben. Die Erstattung hat zukünftig mit dem gleichen Zahlungsmittel zu erfolgen, welches der Käufer genutzt hat. 

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