Entschädigung für MAXDA Kunden!
Mehr zum Thema: Verbraucherschutz, Maxda, Kreditvermittlung, Darlehen, Entschädigung, VerbraucherschutzRechtswidrige Auslagen und Fahrtkosten für Außendienstmitarbeiter
Die MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH (MAXDA) hat über viele Jahre zu Unrecht von ihren Kunden Auslagen und Fahrtkosten für Außendienstmitarbeiter verlangt. Nun hat das Amtsgericht Kaiserslautern von dem Unternehmen Beträge in Höhe von mehreren Millionen Euro rechtskräftig eingezogen. Die betroffenen Kunden können bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern bis zum 30. Oktober 2020 Entschädigung beantragen.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Mai 2013 vermittelte MAXDA über Außendienstmitarbeiter Darlehensverträge. Hierbei ließ sich die Darlehensvermittlungsgesellschaft von den Kunden regelmäßig eine Erklärung unterschreiben, die die Verpflichtung zur Übernahme sog. „Fahrtkostenanteile“ für die Außendienstmitarbeiter enthielt. Infolgedessen machte MAXDA sog. „Fahrtkostenanteile“ zwischen 100 EUR und 200 EUR gegenüber den Kunden geltend.
Auslagen und Fahrtkosten waren rechtswidrig
Ebenso hat MAXDA vom 1. Juni 2013 bis 6. Oktober 2017 im Zuge der Vermittlungsgeschäfte Auslagen verlangt, die zwischen 100 EUR und 200 EUR lagen.
In Wahrheit sind dem Unternehmen aber weder Auslagen noch Fahrtkosten für die Außendienstmitarbeiter entstanden und das Gericht stellte fest, dass die betroffenen Kunden in Höhe dieser Auslagen und Fahrtkosten geschädigt wurden. MAXDA hat die rechtswidrig vereinnahmten Beträge in Höhe von mehreren Millionen Euro bereits auf ein Justizkonto gezahlt.
Ansprüche können bis zum 30.10.2020 formlos geltend gemacht werden
Die Ansprüche auf Entschädigung können bis zum 30. Oktober 2020 bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern (Aktenzeichen: 6581 VRs 6050 Js 116/20 bzgl. Fahrtkostenanteil; Aktenzeichen: 6581 VRs 6050 Js 19201/19 bzgl. Auslagen) formlos und kostenfrei geltend gemacht werden!
Auf der Seite der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern werden aber auch Formulare zum Download angeboten, die Sie nutzen können: https://stakl.justiz.rlp.de/de/service-informationen/download/ .
Ausführliche Informationen finden Sie außerdem auf:
https://www.bundesanzeiger.de. Geben Sie hierzu den Suchbegriff „Maxda“ ein.
Werden die Ansprüche nicht innerhalb der o.g. Frist (bis zum 30. Oktober 2020) geltend gemacht, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrags (ca. 30 Mio. EUR).