Fernseher, TV und Verbraucherrecht

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Plasmafernseher nach Transport kaputt

Fragen und Antworten zu rechtlichen Problemen bei Fernsehern und TV

Frage: Ich habe meinen Plasmafernseher liegend im Kofferraum transportiert. Jetzt ist die Scheibe gesplittert, habe ich eine Chance auf Ersatz?

123recht.de: Prinzipiell müssen elektronische Geräte so konstruiert sein, dass sie auch bei unvorsichtiger Bedienung nicht sofort kaputt gehen. Das gilt allerdings nicht für den Transport. Gab es keine deutlichen Hinweise für eine sichere Verladung? Wenn es entsprechende Warnungen gab, stehen Ihre Chancen leider schlecht.

Kopfschmerzen bei 3D-Fernseher

Frage: Ich habe einen Samsung 3D-Fernseher. Meiner Freundin wird dabei regelrecht schlecht und sie bekommt Kopfschmerzen, so dass uns der Fernseher nichts bringt. Können wir ihn zurückgeben?

123recht.de: Nein. Samsung warnt bereits vor gesundheitlichen Risiken durch 3D-Fernsehen. Zwar beziehen sich diese Warnhinweise nur auf Risikogruppen, ein Umtausch des Fernsehers dürfte aber ausgeschlossen sein.

Fernseher verkaufen - ohne Gewähr?

Frage: Ich möchte meinen Fernseher verkaufen - muss ich dem Käufer Gewährleistung oder Garantie geben?

123recht.de: Als privater Verkäufer eines gebrauchten Fernsehers können Sie die Gewährleistung ausschließen. Wenn der Fernseher noch keine 2 Jahre alt ist, kann der neue Besitzer Mängel am Gerät dem Hersteller gegenüber geltend machen. Garantieren Sie nichts - die Garantie ist immer freiwillig.

Universalfernbedienung

Frage: Ich habe mir eine Universalfernbedienung gekauft, sie funktioniert auch für meinen Fernseher, aber nicht für alle Funktionen und nicht für den Videorekorder. Kann ich die zurückgeben?

123recht.de: Überprüfen Sie die Bedienungsanleitung. Normalerweise müssen Sie die richtigen Codes Ihrer Gerätehersteller in die Fernbedienung eingeben, damit sie richtig funktioniert. Wenn bestimmte Geräte wie Ihr Videorekorder oder bestimmte Hersteller nicht unterstützt werden, dann ist dies in der Regel anhand der Packungsbeschreibung ersichtlich. Ein Umtausch wäre dann Kulanz des Verkäufers.

Wie laut darf Fernseher sein?

Frage: Der Fernseher unserer Nachbarn ist so laut, dass man fast jedes Wort versteht, auch spät abends. Was können wir dagegen tun?

123recht.de: Geräte wie Radios oder Fernseher sollten so eingestellt sein, dass Nachbarn nicht gestört werden. Grenzwerte zu bestimmen ist schwierig, es kommt dabei auf die Isolierung und Dicke der Wände an. Wenn Sie aber deutliche Geräusche hören, dann ist von einer Beeinträchtigung auszugehen, gegen die Sie vorgehen können. Insbesondere zu Ruhezeiten nach 22 Uhr. Reden Sie mal mit Ihren Nachbarn und machen diese auf die Lautstärke aufmerksam.

Frage: Und wenn die sich stur stellen?

123recht.de: Sprechen Sie Ihren Vermieter an, dieser muss dafür sorgen, dass Ihre Nachbarn Rücksicht nehmen. Wenn auch das nichts hilft, sollten Sie sich anwaltliche Hilfe holen. Je nach Bausubstanz können geringe Geräusche zu tolerieren sein, mittags und nachts haben Sie aber in jedem Fall Anspruch auf Ruhe.

Verschwommenes Bild bei Flachbildfernseher

Frage: Mein Flachbildfernseher hat eine hohe Bildwiederholungsrate, trotzdem sehen Fußballspiele total verschwommen aus. Kann ich den Fernseher zurück geben?

123recht.de: Nein. Die Qualität der Darstellung von schnellen Bildern hängt mit der Technik der Bildschirme und der Bildwiederholungsrate zusammen. Hier hilft nur, sich vor dem Kauf genau über die Bildqualität zu informieren und die Geräte umfangreich zu testen.

Flachbildschirm kaputt da kein Bildschirmschoner?

Frage: Mein fast neuer Flachbildmonitor zeigt einen breiten roten Streifen am Rand. Ist das vielleicht mein Fehler, weil ich keinen Bildschirmschoner installiert habe und der Monitor ständig an ist?

123recht.de: Die Gefahr des "Einbrennens" eines Bildes gab es früher bei Röhrenbildschirmen. Bei Flachbildschirmen kann das nicht mehr passieren, daher brauchen Sie auch keinen Bildschirmschoner. Hier scheint es sich um einen Gerätefehler zu handeln, den Sie von Ihrem Verkäufer nachbessern lassen sollten.

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