Gefährliches Spiel mit der Liebe

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Singleclub - wie aus Partnervermittlung Freizeitvermittlung wird

Unsere Mandantin F. berichtet uns von den unseriösen Methoden der Heiratsvermittler. F. ist älteren Semesters und alleinstehend. In der Zeitung fand sie eine interessante Annonce eines gleichgesinnten Herrn.

Dass die Anzeige schon komisch gestaltet war, viel F. nicht auf. Sie kontaktierte den Herrn und fand sich plötzlich in den Händen eines so genannten Single- und Freizeitclubs.

Steffan Schwerin
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: http://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht

Es wurde ein Termin vereinbart und ein Vertreter des Unternehmens kam zu F. nach Hause um sie von dem Club zu überzeugen.

2.600 Euro für regelmäßige Kontaktvorschläge

F. unterschrieb einen Vertrag und verpflichtete sich zur Zahlung von 2.600 Euro. Im Gegenzug wurde ihr versprochen, dass man ihr regelmäßig Kontaktvorschläge unterbreite.

Zusätzlich wurde damit geworben, dass regelmäßig Singlepartys stattfinden, an denen sie teilnehmen kann.

Nachdem die zwei oder drei vorgeschlagenen Männer F. nicht zusagten und sich der Single- und Freizeitclub auch nicht an seine Versprechen hielt, kündigte sie den Vertrag und widerrief auch die Einzugsermächtigung.

Bis dato hatte der Club bei F. auch noch gar keine Beiträge abgebucht. Erst danach erdreistete sich der Club und buchte Beiträge für zwei Monate ab.

Da F. dies nicht zurückbuchen konnte, beauftragte sie ihren Rechtsanwalt auch damit, das Geld zurückzufordern. Zuvor hatte der Rechtsanwalt den Vertrag mit dem dubiosen Unternehmen schon gekündigt.

Wir haben Ihnen dazu Antworten auf die wichtigsten Fragen vorbereitet.

Frage: Sie sagen, der Fall von F. sei kein Einzelfall. Wie viele Leute sind betroffen?

Antwort: Das lässt sich so nicht sagen. Es gibt keine mir bekannten Statistiken. Aber aus der eigenen Praxis und von Kollegen wissen wir, dass es doch recht viele – gerade ältere – Menschen gibt, die auf solche Single- und Freizeitclubs reinfallen. Es sind nicht nur Frauen, sondern auch Männer betroffen.

Frage: Hat der Club die Kündigung von F. hingenommen oder gab es Ärger?

Antwort: Letztlich wurde die Kündigung hingenommen. Ganz einfach war das aber nicht, da Kündigungen per einfachen Brief bekanntlich nie ankommen. Daher ist es empfehlenswert, eine solche Kündigung per Einschreiben zu versenden.

Frage: Hatten Sie Erfolg, das Geld für F. zurückzufordern?

Antwort: Noch nicht. Wir mussten letztlich Klage auf Zahlung erheben. Der Single- und Freizeitclub hat dies zum Anlass genommen, die Kündigung zu bestreiten und den vollen Mitgliedsbeitrag im Rahmen einer so genannten Widerklage auch gerichtlich geltend zu machen.

Frage: Das ist doch absurd.

Antwort: In der Tat ist das absolut absurd. Die Gegenseite versucht mit allen Mitteln, gegen F. vorzugehen und den Spieß umzudrehen; F. wird jetzt als Täterin dargestellt und der Club sieht sich als Opfer.

Frage: Wie kann das denn sein?

Antwort: Der Club behauptet, die Kündigung sei nicht wirksam und geht deshalb davon aus, dass der Vertrag weiterhin besteht. Somit soll F. den vollen Betrag für die Mitgliedschaft bezahlen. Dies wurde klageweise geltend gemacht. Der gegnerische Anwalt hat sich auch viel Mühe gemacht und über mehr als 20 Seiten dazu vorgetragen.

Frage: Aber ist es nicht so, dass solche Partnerschaftsvermittlungsverträge rechtlich bedenklich und Forderungen daraus nicht einklagbar sind?

Antwort: Das ist richtig. Wenn es sich denn um einen solchen Vertrag handelt. Aber die Gegenseite bestreitet dies und versucht, einen normalen Dienstleistungsvertrag zu konstruieren.

Frage: Warum?

Antwort: Wenn es sich um einen solchen einfachen Dienstleistungsvertrag handelt, müsste F. die Forderung zahlen – wenn man die Kündigung nicht wirksam machen kann. Bei einem Partnerschaftsvermittlungsvertrag besteht der Anspruch auf Zahlung nicht. Die Gegenseite behauptet nunmehr, es wäre nicht um Partnervermittlung gegangen in dem Vertrag.

Frage: Worum denn dann?

Antwort: Um Freizeitgestaltung. Man versucht, zu konstruieren, dass es nur um die Vermittlung von Freizeitaktivitäten geht und nicht um Partnervermittlung. Dazu wurden im gerichtlichen Verfahren Unterlagen vorgelegt, die F. aber nie gesehen hat.

Frage: Wie kommen Sie dagegen an?

Antwort: Dieser Single- und Freizeitclub nennt sich zwar so, bietet aber nur Partnervermittlung an. Man findet in den kostenlosen Zeitungen immer wieder Anzeigen, vermeintliche Annoncen von Singles, die aber alle von diesem Club sind. Darüber hinaus ist der Club auch bekannt. Können wir nur hoffen, dass sich die Richter nicht täuschen lassen und auch richtig entscheiden.

Frage: Was wird nun aus F.?

Antwort: Das Verfahren läuft noch. Wir haben in ein paar Wochen den zweiten Gerichtstermin. Wir sind sehr gespannt, wie die Sache ausgeht und berichten gern.

Frage: Vielen Dank.

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise-Ettingshausen Partnerschaft
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