Internet mit alter SIM in Smartphone

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Kunde ohne Internettarif soll 600 Euro nachzahlen

Frage: Ich habe ein Smartphone geschenkt bekommen und dort meine alte Vodafone SIM-Karte reingesteckt, für die ich keinen Vertrag mit Internettarif abgeschlossen habe. Trotzdem konnte ich mit der alten SIM surfen, allerdings zu anscheinend horrenden Gebühren, denn ich soll 600 Euro nachzahlen.

123recht.de: Derartige hohe Gebühren für Datenverbindungen werden in der Regel per AGB vereinbart. Das ist auch grundsätzlich rechtlich in Ordnung. Allerdings weicht Ihre Nutzung ja weit von der vorherigen ab und es entstanden unübliche, hohe Kosten. In so einem Fall muss Vodafone sie über die unüblich hohen Kosten warnen - z.B. per SMS - und Ihnen so die Möglichkeit geben, Ihr Versehen zu korrigieren und die Kosten zu minimieren. Da das hier nicht passiert ist, haben Sie sehr gute Chancen, gegen die Rechnung vorzugehen.

Von 123recht

Frage: Ich hatte direkt nach der hohen Rechnung telefonisch meinen Vertrag mit Internettarif geändert. Dieser Vertrag läuft ja jetzt zwei Jahre. Kann ich trotzdem den Anbieter wechseln, da ich mit dem Anbieter nicht zufrieden bin?

123recht.de: Ja! Auch bei Vertragsänderungen im Wege des Fernabsatzes gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. Die Änderung wird wie ein neuer Vertrag angesehen und Sie können innerhalb der Frist von zwei Wochen kündigen.


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