Kamera und Digitalkamera - Totalschaden, Haftpflichtversicherung, Umtausch, Ersatzgerät

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Kamera wirtschaftlicher Totalschaden

Fragen und Antworten zu rechtlichen Problemen mit Kameras.

Frage: Ein Kollege hat über meine Digitalkamera eine Cola gekippt. Seine Haftpflichtversicherung argumentiert, dass eine Reparatur keinen Sinn macht, da es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Ich soll einen Scheck in Höhe des Wiederbeschaffungswertes bekommen. Kann ich auf Reparatur bestehen?

Von 123recht

123recht.de: Wenn die Reparatur teurer ist als der Wert der Kamera, dann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Versicherung kann dann die Reparatur tatsächlich verweigern und Ihnen den entstandenen Schaden in Geld ersetzen - in Ihrem Fall also der Wiederbeschaffungswert.

Batterie in Kamera ausgelaufen

Frage: In meiner Digitalkamera ist Batteriesäure ausgelaufen und jetzt geht sie nicht mehr. Ist das ein Garantie- oder Gewährleistungsfall?

123recht.de: Nur, wenn es die mitgelieferte Originalbatterie war. Bei einer Fremdbatterie ist der Kamerahersteller nicht verantwortlich, denn es handelt sich nicht um einen Fehler der Kamera. In Frage käme dann eine Haftung des Batterieherstellers. Diese raten allerdings, Batterien aus einem Gerät zu nehmen, wenn es nicht genutzt wird. Wurde das nicht beachtet, kann allenfalls die Haftpflichtversicherung in die Pflicht genommen werden.

Umtausch ohne Kassenbeleg?

Frage: Ich habe eine Kamera gekauft und möchte diese jetzt umtauschen. Den Kassenbeleg finde ich aber nicht mehr, der Händler verweigert daher den Umtausch. Ist das ok?

123recht.de: Sie benötigen keinen Kassenbon, solange Sie beweisen können, dass Sie das Gerät bei diesem Händler gekauft haben. Dies kann z.B. durch den Überweisungs- oder Lastschriftbeleg oder einen Zeugen geschehen. Wenn Sie den Kauf auf anderem Wege nachweisen können, dann darf der Händler den Umtausch nicht wegen eines fehlenden Kassenbosn verweigern.

Kamera Ersatzgerät während Reparaturzeit?

Frage: Meine neue Kamera ist kaputt und wird derzeit vom Hersteller repariert. Ich will in Urlaub - habe ich während der Reparaturzeit einen Anspruch auf ein Ersatzgerät?

123recht.de: Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ersatzkamera während der Reparatur haben Sie leider nicht. Nur, wenn die Reparatur zu lange dauert oder fehlschlägt, können Sie eine Ersatzlieferung fordern.

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