Reisebuchung: Wann ist der volle Preis fällig?

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Landgericht: Verbraucher verliert bei sofortiger Zahlung sein wichtigstes Druckmittel

Es ist in der Reisebranche üblich, dass der volle Preis einer Reise direkt mit der Buchung bezahlt wird. Verbraucherschützer hielten diese gängige Praxis für rechtswidrig und verklagten eine Fluggesellschaft: Laut AGB des Unternehmens ist der volle Reisepreis immer sofort zu zahlen, auch wenn die Reise erst Monate später stattfindet.

Das Landgericht Frankfurt am Main schlug sich auf die Seite der Verbraucherschützer. Gundsätzlich muss das Flugunternehmen in Vorleistung gehen und alleine sein Insolvenzrisiko tragen. Ein Verbraucher, der immer direkt zahlen muss, verliert im Fall von Reisemängeln und Umbuchungen sein wichtigstes Druckmittel: die Verweigerung der Zahlung.

Ist bereits bezahlt, müsste der Verbraucher hingegen bei Problemen seinem Geld hinterherlaufen. Eine Anzahlung bei Buchung und eine volle Zahlung dann vor dem Abflug hält das Gericht daher für angemessen (Az 2-24 O 151/13).

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