Totalitäre Smartreader können verhindert werden
Mehr zum Thema: Verbraucherschutz, Kontrolle, Überwachung, Smartreader, EigenmachtDie Dystopie des gläsernen Bürgers wird zunehmend Realität - Sie sollten nicht klaglos zusehen
Die Firma T. tauschte kürzlich in einem von meinem Mandanten verwalteten Mietobjekt eigenmächtig die Energie-Lesegeräte mit funk- und internetfähigen Smartreadern aus.
Smartreader oder Smartmeter sind - nach ihrer eigenen Definition -sinngemäß batteriebetriebene Datensammler. Diese Geräte senden die Daten zu beliebigen Zeitpunkten "an die Cloud", wo sie dann ausgewertet werden. Als ob Alexa und Siri sowie die Smartphone-Überwachung von Google und Amazon und Konsorten nicht schon genug wären.


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Selbst wenn schon jetzt aufgrund der Stromlieferungen eine präzise Überwachung der Bürgerinnen und Bürger bis hin zur jeweils konsumierten Fernseh-Show möglich ist, empfiehlt es sich, gegen eigenmächtige Austausch-Aktionen der mehr und mehr vom Globalismus abhängigen Unternehmen entschieden vorzugehen.
Ohne Zustimmung ist eine solcher Austausch eine verbotene Eigenmacht gemäß § 858 BGB und kann mit einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Amtsgericht im Eilverfahren erfolgreich abgewehrt werden. Wenn keine Zustimmung zum Austausch erteilt worden ist, fehlt es in Vertrag und Allgemeinen Geschäftsbedingungen - meistens - an einer wirksamen Rechtsgrundlage für einen solchen Austausch.
Wehren Sie sich also besser vor einer immer größeren Kontrollierbarkeit, bevor es zu spät ist.
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