Ungerechtfertigte Darlehensgebühren
Mehr zum Thema: Verbraucherschutz, Darlehensvertrag, Bearbeitungsgebühr, Erstattung, RückzahlungJetzt zurückfordern, bevor die Verjährung eintritt
Wenn Sie einen privaten Darlehensvertrag oder mehrere haben, empfehle ich Ihnen, zu überprüfen, ob darin eine "Bearbeitungsgebühr" angegeben ist. Alle Oberlandesgerichte, die sich hiermit befasst haben, haben entschieden, dass eine solche nicht zulässig ist. Und die praktischen Erfahrungen zeigen, dass man auch wirklich gute Erfolgsaussichten hat, die Rückzahlung bzw. die Freistellung von dieser Gebühr durchzusetzen.
Diverse Amtsgerichte urteilten bereits kundenfreundlich
Inzwischen haben zumindest folgende Amtsgerichte die Banken zur Erstattung verurteilt: AG Bonn, AG Offenbach, AG Mönchengladbach, AG Schorndorf, AG Heilbronn und AG Stuttgart. Das AG Bonn wurde vom Berufungsgericht, dem Landgericht Bonn, bestätigt. In einer mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht Aachen, an der ich teilgenommen habe, wurde der Hinweis erteilt, dass auch das Amtsgericht Aachen sich dieser Rechtsprechung anschließen wird.
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Außerdem habe ich nunmehr eine Bank erlebt, die sofort auf mein erstes anwaltliches Schreiben hin gezahlt hat. Es gibt auch die ersten Entscheidungen, die die Verjährung kundenfreundlich auslegen. Danach könnten aus allen Verträgen seit 2003 Rückforderungen gestellt werden. Natürlich kommt es letztlich auf den Einzelfall an. Man sollte allerdings unbedingt dieses Jahr noch tätig werden, da in einem Großteil der Fälle Ende 2013 Verjährung eintritt. Auf Wunsch helfe ich Ihnen gerne weiter.
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