Widerruf bei Online-Coachings
Mehr zum Thema: Verbraucherschutz, Widerruf, Online, Coaching, digitale, AusschlussAusschluss des Widerrufsrechts
So genannte Online-Coachings erfreuen sich mittlerweile großer Beliebtheit.
Diese zeichnen sich davon aus, dass es einen Zugang zu Lehrvideos gibt und dies begleitet wird durch ein 1 zu 1 Coaching und einen Beitritt zu einer Social-Media Gruppe.


123recht.de
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: http://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:
Üblicherweise muss der Verbraucher dem Ausschluss des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten zustimmen.
Sobald er den meist dilettantischen Inhalt des Coachings überblickt, ist es zu spät, denn der Widerruf wird nicht akzeptiert
Die Anbieter berufen sich auf den Ausschluss des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten.
Hintergrund zum Ausschluss der Widerrufsrechts
Der Gesetzgeber hat den Ausschluss des Widerrufsrechts für folgenden Fall konzipiert:
Häufig beschränkt sich das Interesse des Kunden bei digitalen Inhalten wie E-books oder Hörbüchern auf einen einmaligen Zugriff auf die heruntergeladene Leistung. Ist etwa der Spielfilm einmal geguckt und das Hörbuch einmal gehört, versinken die Dateien meistens in den Tiefen der Laptop-Festplatte. Dennoch kann der Verbraucher - vorausgesetzt er hält sich an die Widerrufsfrist - den Widerruf erklären, obwohl er die Leistung vollständig konsumiert hat.
Es liegt dieser Gedanke des Missbrauchs zugrunde, der den Ausschluss des Widerrufsrechts legitimiert.
Klare Abgrenzung der Nutzung möglich
Im Fall der Online-Coachings ist es jedoch häufig so, dass man genau sehen kann, wieviele Videos bereits angesehen wurden.
Mit anderen Worten: Die genutzten Inhalte sind von den nicht genutzten Inhalten klar abgrenzbar.
Somit entfällt jede Missbrauchsgefahr.
Der Widerruf kann dann in Bezug auf die nicht genutzten Inhalte ausgeübt werden.
Eine Rückabwicklung ist durchsetzbar.
Matthias Richter
