Impressum bei Verein?
Mehr zum Thema: Vereinsrecht, Verein, Impressum, Impressumspflicht, WebseiteAuch Webseiten von Vereinen müssen ein Impressum haben
Impressum bei Verein?
Frage: Mein Freundeskreis hat einen Verein zum Schutz von Tieren eingetragen, jetzt wollen wir in wenigen Tagen die Homepage freischalten. Brauchen wir dazu ein Impressum?
123recht.de: Ja. Auch für einen Verein ist ein Impressum Pflicht, egal ob gemeinnützig oder nicht. Das gilt übrigens nicht nur für die Webseite, sondern auch für den Mail- oder Schriftverkehr des Vereins. Hier müssen dieselben Angaben gemacht werden wie im Impressum der Webseite. Für Mails können Sie dafür einmalig im Mailprogramm eine entsprechende Signatur anlegen.
Frage: Was für Angaben sind denn für einen Verein Pflicht?
123recht.de: Nennen Sie den Vereinsnamen und die Rechtsform wie etwa e. V. Der Vertretungsberechtigte, Anschrift und Kontaktdaten, Vereinsregister und Registernummer sollten mindestens vorhanden sein. Auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer, wenn es eine gibt.