Der Ablauf des Strafverfahrens - Worum es geht
Mehr zum Thema: Verfahrensrecht, StPO, StrafverfahrenDas "Strafverfahren" beschäftigt sich damit, wie eine Straftat verfolgt wird. Hier werden also die Maßnahmen zur Erforschung der Tat und zur Urteilsfindung geregelt. Diese Regelungen finden sich in der Strafprozessordnung. Die Strafprozessordnung gilt einheitlich für das gesamte Bundesgebiet und befasst sich also mit dem Ablauf eines Verfahrens nach Kenntnisnahme von einer Tat. Präventive Maßnahmen, also alle Maßnahmen der Behörden, die Straftaten im Vorfeld verhindern sollen, sind in den Ländergesetzen für jedes Bundesland einzeln normiert. In Niedersachsen beispielsweise im NGefAG. Diese Länderaufgabe nennt man Gefahrenabwehr .
Das Strafverfahren ist in zwei Hauptabschnitte zerteilt: das Erkenntnisverfahren und das Vollstreckungsverfahren. Das Erkenntnisverfahren wird auf Anzeige eines anderen hin oder aus eigener Initiative (von Amts wegen) von den Strafverfolgungsorganen (Staatsanwaltschaft und Polizei) eingeleitet, wenn diese von der Tat erfahren haben.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Der Ablauf des Strafverfahrens - Worum es geht Seite 2: Funktion und Abschnitte des Erkenntnisverfahrens Seite 3: Gründe zur Einstellung des Vorverfahrens Seite 4: Das Zwischenverfahren Seite 5: Das Hauptverfahren Seite 6: Ist die Verteidigung durch einen Anwalt entbehrlich?Verfahrensrecht Die allgemeinen Verfahrensgrundsätze im Strafrecht