Der Ablauf des Strafverfahrens - Worum es geht

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Das "Strafverfahren" beschäftigt sich damit, wie eine Straftat verfolgt wird. Hier werden also die Maßnahmen zur Erforschung der Tat und zur Urteilsfindung geregelt. Diese Regelungen finden sich in der Strafprozessordnung. Die Strafprozessordnung gilt einheitlich für das gesamte Bundesgebiet und befasst sich also mit dem Ablauf eines Verfahrens nach Kenntnisnahme von einer Tat. Präventive Maßnahmen, also alle Maßnahmen der Behörden, die Straftaten im Vorfeld verhindern sollen, sind in den Ländergesetzen für jedes Bundesland einzeln normiert. In Niedersachsen beispielsweise im NGefAG. Diese Länderaufgabe nennt man Gefahrenabwehr .

Das Strafverfahren ist in zwei Hauptabschnitte zerteilt: das Erkenntnisverfahren und das Vollstreckungsverfahren. Das Erkenntnisverfahren wird auf Anzeige eines anderen hin oder aus eigener Initiative (von Amts wegen) von den Strafverfolgungsorganen (Staatsanwaltschaft und Polizei) eingeleitet, wenn diese von der Tat erfahren haben.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Der Ablauf des Strafverfahrens - Worum es geht
Seite  2:  Funktion und Abschnitte des Erkenntnisverfahrens
Seite  3:  Gründe zur Einstellung des Vorverfahrens
Seite  4:  Das Zwischenverfahren
Seite  5:  Das Hauptverfahren
Seite  6:  Ist die Verteidigung durch einen Anwalt entbehrlich?
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