Die allgemeinen Verfahrensgrundsätze im Zivilrecht
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Der zivilrechtliche Prozess steht unter dem Grundsatz der Parteiherrschaft. So, wie die Parteien untereinander Verträge frei gestalten können, so können sie auch frei entscheiden, ob und wie sie einen Prozess herbeiführen wollen. Es bleibt ihnen selbst überlassen, ob sie die Zivilgerichte für ihre Streitigkeiten in Anspruch nehmen wollen.Die wesentlichen verfahrensrechtlichen Vorschriften sind in der Zivilprozessordnung festgehalten.
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Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die allgemeinen Verfahrensgrundsätze im Zivilrecht Seite 2: Dispositionsmaxime Seite 3: Verhandlungsmaxime Seite 4: Richterliche Aufklärungs-, Hinweis- und Fragepflicht Seite 5: Rechtliches Gehör