StPO - Zeugnisverweigerungsrechte
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Ein Freund von Ihnen wird beschuldigt, im Straßenverkehr aus einem PKW heraus eine andere Person mittels "Stinkefinger", Vogel-Zeigen oder anderen obszönen Gesten beleidigt zu haben. Infolge der Anzeige durch die sich beleidigt fühlende Person wird nun gegen Ihren Freund ermittelt. Bei dieser Gelegenheit werden auch Sie als vermeintlicher Zeuge geladen.
Können Sie einer solchen Ladung einfach fern bleiben? Können Sie die Aussage verweigern? Welche Rechte, welche Pflichten haben Sie als Zeuge?
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: StPO - Zeugnisverweigerungsrechte Seite 2: Pflichten und Rechte des Zeugen Seite 3: Unterschied zwischen Zeugnisverweigerungs- und AuskunftsverweigerungsrechtDas könnte Sie auch interessieren
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