Aktuelles zum Haushaltsführungsschaden
Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Haushaltsführungsschaden, Verkehrsunfall, Haushalt, Schadenersatz, AusfallSchadenersatz, wenn das Führen des Haushalts nach einem Verkehrsunfall Probleme bereitet
Eine bei der Regulierung von Verkehrsunfällen oft unterschätzte Position: Der Haushaltsführungsschaden.
Was bedeutet der Haushaltsführungsschaden?
Kurz erklärt: Jeder, der bei einem Verkehrsunfall verletzt worden ist und dadurch seine Arbeiten im Haushalt nicht mehr voll oder teilweise ausüben kann, kann Schadensersatz wegen dieses Ausfalls verlangen.
seit 2021
Soweit man hier keine Haushaltshilfe einstellt, die die Arbeiten ausführt, die unfallbedingt nicht mehr gehen, kann diese Position auch fiktiv abgerechnet werden.
Dabei erlaubt es die Rechtsprechung, dass hinsichtlich des Umfangs der ausgefallenen Tätigkeiten auf allgemein zugängliche Tabellenwerke zurückgegriffen wird.
Beim fiktiven Ansatz des Ausfalls kann dabei ein Stundenlohn zwischen 10 und 14 Euro netto angesetzt werden (OLG München Az. 1 U 2636/10 und Düsseldorf Az. 1 U 38/10).
Der Anspruch ist zeitlich nicht auf das Rentenalter beschränkt und greift auch bei einem Singlehaushalt.
Bei schwereren Verletzungen sind hier schnell monatliche Beträge von 1000 Euro und mehr möglich.
Achten Sie auf die Geltendmachung!