Autofahrer Achtung: Gesetzesänderungen 2014
Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Gesetzesänderung, 2014, Bußgeld, Punktesystem, WarnwestenPunktesystem, Warnwestenpflicht, Erhöhung der Bußgeldtatbestände - Was Autofahre wissen müssen
Ein Jahreswechsel bringt meist Gesetzesänderungen mit sich. Das gilt auch dieses Jahr wieder. Die wichtigsten Neuerungen im Verkehrsrecht für das Jahr 2014 seien im Folgenden kurz dargestellt.
Neues Punktesystem
Die wesentlichste Neuerung ist die Einführung des neuen Punktesystems zum 01.05.2014. Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt bereits ab 8 Punkten, nicht wie bisher ab 18 Punkten. Die Bußgeldgrenze, ab der Verstöße in das Verkehrszentralregister eingetragen werden, wird von 40,00 € auf 60,00 € erhöht. Dies bedeutet aber nicht, dass die Eintragungshürde faktisch höher wird, denn alle Bußgeldtatbestände, die bislang noch unter der Grenze liegen, werden erhöht. Beispiel: Winterreifenpflicht von 40,00 € auf 60,00 €. Die Änderungen im Detail werden in einem späteren Beitrag erläutert.
Erhöhung vieler Bußgeldtatbestände
Wie bereits oben angedeutet: Zum 01.05.2014 tritt ebenfalls ein geänderter Bußgeldkatalog in Kraft. Handyverbot, Kindersicherungspflicht, Fußgängergefährdung, Überziehung der HU-Frist usw.: Die Bußgeldtatbestände werden im Mittel um 20,00 € erhöht. Bußgeldtatbestände, die nach neuer Rechtslage nicht mehr zur Eintragung ins Zentralregister führen, wie etwa der Umweltzonenverstoß, werden teilweise verdoppelt, um die Nichteintragung zu kompensieren.
Warnwestenpflicht
Ab dem 01.07.2014 muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste mitgeführt werden. Die notwenige Zahl steht genauso wenig fest wie die zu erwartende Bußgeldhöhe, wobei sich diese wohl an der Bußgeldhöhe für das Nichtmitführen eines Verbandskastens orientieren wird, welche bei 5,00 € für Kfz liegt.
Für Verbandskästen gilt übrigens ab dem 01.01.2014 eine geänderte DIN-Norm. Alte Verbandskästen dürfen aber noch bis zum Ablauf des Haltbarkeitsdatums weiterverwendet werden.
Soweit die wesentlichsten Änderungen. Einzelheiten folgen bzw. können gerne in unserer Kanzlei erfragt werden.
Tipp:
Ihren Punktestand können Sie jederzeit problemlos online beim Kraftfahrt- Bundesamt unter www. Kba.de abfragen.
MfG Lemann
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