Bußgeldbescheid aus dem Ausland?

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die Urlaubszeit  ist nunmehr in nahezu allen Bundesländern vorbei, die meisten Urlauber sind heimgekehrt.

Oftmals allerdings erhält der Urlauber wenige Tage nach der Heimkehr ein Schreiben aus dem Urlaubsland oder Durchgangsland wie zum Beispiel Österreich oder Italien.

In diesen Schreiben wird dem Halter des Fahrzeugs vorgeworfen, er wäre zu schnell gefahren oder hätte einen sonstigen Verstoß gegen die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes begangen.

Ob und inwieweit diese Bußgeldbescheide vollstreckbar sind bedarf im konkreten Fall der Einzelfall-Überprüfung.

Aufgrund der sich stetig ändernden Rechtslage im Hinblick auf europarechtliche Regelungen sollten Bußgelder nicht ohne weiteres gezahlt werden. Für den Fall des Vorliegens einer Verkehrsrechtsschutzversicherung empfiehlt sich in jedem Fall der Gang zum Anwalt, der dann ggfs. Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid einlegen wird, dessen Rechtsmäßigkeit überprüfen wird und v.a. überprüfen kann, ob eine evtl. Strafe in Deutschland überhaupt vollstreckt werden kann.

Bitte lassen Sie sich durch die amtlichen Schreiben ausländischer Verkehrsbehörden nicht einschüchtern und v.a. nicht zu einer evtl. unnötigen Zahlung "nötigen".

Anwaltliche Kosten im Bußgeldverfahren - auch wenn es um Bußgeldverfahren aus dem ausländischen Raum geht- werden im Regelfall(je nach Versicherungsvertrag) von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.

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