Bußgeldbescheid und Fahrverbot wegen Blitzer an roter Ampel in Neubrandenburg Mecklenburg-Vorpommern

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Bei einem Rotlichtverstoß an einer roten Ampel droht nicht nur ein Bußgeld sondern teilweise auch ein Fahrverbot. Dabei blitzt es nun in Neubrandenburg wieder häufiger.

Die Starenkästen und Blitzerampeln zur Ahndung von Rotlichtverstößen in Neubrandenburg in Mecklenburg Vorpommern sind über die Stadtgrenze hinaus bekannt. An den Kreuzungen Neubrandenburgs blitzt es nun sogar wieder häufiger. Die Stadt hat zwei Kontrollanlagen für Rotlichtsünder wieder aktiviert, so dass den betroffenen Fahrern beim Überfahren einer roten Ampel an den Kreuzungen Neustrelitzer Straße Ecke Weidenweg sowie Demminer Straße Ecke Kranichstraße ein Blitzer entgegen strahlt. So erwischt es wieder jeden Tag diverse Autofahrer.

Die auf die rote Ampel folgenden Bußgeldbescheide wegen einer Ordnungswidrigkeit müssen jedoch nicht anstandslos hingenommen werden. Ca. 50 % der erstellten Fotos reichen als Beweismittel nicht aus, so dass die Bußgeldverfahren eingestellt werden müssen. In vielen Fällen ist der Fahrer gar nicht zu erkennen. Die meisten Betroffenen sind sich des Verstoßes gegen die rote Ampel jedoch bewusst und zahlen in vielen Fällen einfach auf den Bußgeldbescheid, obwohl keine gerichtsfesten Beweismittel vorliegen. 

Sascha  Kugler
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Dabei wird ein Rotlichtverstoß im Punktesystem des Verkehrszentralregisters in Flensburg schwer geahndet.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß unter einer Sekunde drohen dem Betroffenen 90,00 € Geldbuße und drei Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.

Bei mehr als einer Sekunde und somit einem qualifizierten Rotlichtverstoß drohen dem Betroffenen bereits 200,00 € sowie vier Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.

Für die erwischten Rotlichtsünder steht somit viel auf dem Spiel, aber was ist zu tun, wenn es geblitzt hat?

Sie werden nach einem Blitzer an einer roten Ampel bevor Sie einen Bußgeldbescheid erhalten zunächst einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen. Auf diesen Anhörungsbogen brauchen Sie nicht zu reagieren. Die Angaben zur Sache sowie zur Person sind alle freiwillig und Sie haben grundsätzlich das Recht zu schweigen. 

Es ist jedoch auffallend, dass die Bußgeldbehörde in Mecklenburg-Vorpommern, viele Bußgeldverfahren bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens einstellt, wenn nachvollziehbare Zweifel an der Verwertbarkeit der Messung  oder andere Gründe vorgebracht werden.

Für Sie als Betroffener ist es jedoch nahezu unmöglich, sich qualifiziert auf den Tatvorwurf im Anhörungsbogen einzulassen, weil nur ein beauftragter Rechtsanwalt in Ihrem Namen Akteneinsicht in die amtliche Ermittlungsakte beantragen kann.

Erst diese Akteneinsicht ermöglicht eine intensive Auseinandersetzung mit den Ihnen gegenüber erhobenen Vorwürfen. Ein Rechtsanwalt der seinen Fokus auf das Straßenverkehrsrecht gelegt hat, kann nach Einsicht in die Ermittlungsakte aufgrund seiner fundierten Kenntnisse die Messung sowie die vorhandenen Beweismittel insbesondere die Qualität der vorliegenden Tatfotos und deren Verwertbarkeit feststellen.

In vielen Fällen ist die Qualität des Tatfotos von sehr schlechter Qualität, so dass dieses als Beweismittel zur Identifizierung nicht ausreicht und das Verfahren eingestellt werden muss.

Dies ist bereits vor Erlass eines Bußgeldbescheides möglich. Deshalb sollte bereits bei Erhalt eines Anhörungsbogens ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zumindest mit der Beantragung der Akteneinsicht beauftragt werden. Denn nur nach dem Blick in die Ermittlungsakte ist es möglich zu überprüfen, ob der Ihnen gemachte Verkehrsverstoß auch nachweisbar ist und Bestand haben kann. 

Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts in den meisten Fällen übernommen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch meine Artikel:

 

Blitzer, Blitzerampel, Mausefalle, ESO ES 3,0, Poliscan Speed - Post aus der Magazinstraße

http://www.123recht.de/Blitzer-und-rote-Ampel-in-Berlin-Bugeldbescheid-des-Polizeipraesidenten-in-Berlin-__a109434.html

Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messung mit PoliScan Speed

http://www.123recht.de/article.asp?a=39573

Bußgeldverfahren eingestellt, weil das Blitzer - Foto oder das Video nicht als Beweis anerkannt wird

http://www.123recht.de/article.asp?a=53642

Einspruch gegen fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung und Bußgeldbescheid

http://www.123recht.de/article.asp?a=63083

Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung – Lohnt sich der Einspruch?

http://www.123recht.de/article.asp?a=67115

Einstellung Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung mit Messgerät Einseitensensor ESO ES 3.0

http://www.123recht.de/article.asp?a=67964

Bußgeldbescheid nach Messung mit Laserpistole wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Foto unverwertbar

http://www.123recht.de/article.asp?a=82340

Fahrverbot nach Bußgeldbescheid wegen Abstandsmessung mit dem Verkehrskontrollsystem VKS 3,0

http://www.123recht.de/article.asp?a=83210

Punkte, Bußgeldbescheid und Anhörungsbogen – Was nun?

http://www.123recht.de/article.asp?a=26594

Handy am Steuer

http://www.123recht.de/article.asp?a=17605

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

http://www.123recht.de/article.asp?a=20698

Punkte in Flensburg und Punkteabbau im Verkehrszentralregister

http://www.123recht.de/article.asp?a=30420

www.kwp-kanzlei.de

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Leserkommentare
von Njuw am 13.09.2012 13:57:22# 1
"Die Angaben zur Sache sowie zur Person sind alle freiwillig und Sie haben grundsätzlich das Recht zu schweigen. " Die Angaben zur Person sind alle freiwillig? Das dürfte weder der geltenden noch der früheren Rechtslage entsprechen (vgl. § 111 OWiG, § 163b StPO iVm. § 46 OWiG). Im Übrigen verfolgt die Stadt Neubrandenburg Ordnungswidrigkeiten nach § 111 OWiG konsequent und verhängt ohne Weiteres den Höchstsatz für die fahrlässige Begehung von 500€.
    
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