Cannabis und Führerschein

Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Cannabiskonsum, Führerscheinentzug, Drogen, Drogenschnelltest, Verkehrskontrolle
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Wann droht die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Fall : A kommt in eine Verkehrskontrolle. Die Polizisten fragen A nach seinem Drogenkonsum. A erklärt, er nehme keine Drogen und willigt in einen Drogenschnelltest ein. Dieser ergibt einen positiven Befund und die Polizisten fragen den A, ob er freiwillig eine Blutprobe abgeben würde. A willigt ein. Das Ergenis der Blutprobe ergibt 4,0 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) und 30,8 ng/ml THC-Carbonsäure (THC-COOH). Gegen A wird zunächst ein Strafverfahren eröffnet. Das wird kurze Zeit später eingestellt. A erhält einen Bußgeldbescheid und denkt damit wäre die Angelegenheit erledigt. Nach gut 6 Monaten bekommt er jedoch Post von der Fahrerlaubnisbehörde (FE-Behörde). Diese will ihm die Fahrerlaubnis entziehen und ordnet ein Gutachten an. Kann A seine Fahrerlaubnis retten?

Die FE-Behörde beurteilt in so einem Fall drei verschiedene Kriterien:

  • den Umfang des Cannabiskonsums (regelmäßig, gelegentlich oder einmalig),
  • mit oder ohne Verkehrsbezug und
  • das Vorliegen von Zusatzelementen i.S.d. Anlage 4 Nr. 9.2.2 (Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen / Störung der Persönlichkeit / Kontrollverlust)

Abhängig von den einzelnen Kriterien ist die Fahreignung gegeben oder sie fehlt. Wenn die Fahreignung fehlt, muss die FE-Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. Ansonsten sind keine Maßnahmen möglich.

Das von A geforderte Gutachten soll den Umfang des Cannabiskonsums aufklären. Dabei geben die beiden Werte unterschiedliche Auskünfte. Der THC-Wert gibt an, ob der Betroffene aktuell unter Drogeneinfluss steht. Das wird ab einem Wert von 1,0 ng/ml angenommen. Wer bei einer Verkehrskontrolle mindestens diesen Wert aufweist, bestätigt, dass er nicht zwischen Konsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen unterscheiden kann (= mit Verkehrsbezug). Der THC-COOH-Wert gibt Auskunft über die Häufigkeit des Konsums. Das THC-COOH entsteht beim Verstoffwechseln des THC und es ist wesentlich länger nachweisbar als das THC. Ein Betroffener, der Cannabis schneller konsumiert als der Körper das THC-COOH abbauen kann, wird diesen Wert kontinuierlich erhöhen. Ab einem Wert von 10 ng/ml THC-COOH ist von gelegentlichem Konsum auszugehen. Ab einem Wert von mehr als  150 ng/ml THC-COOH. Diese Werte gelten für eine zeitnah nach der Kontrolle genommene Blutprobe. Bei einem gerichtsfesten Drogenscreening sind die Werte zu halbieren (5 ng/ml bzw. 75 ng/ml).

Danach hat die FE-Behörde die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen:

  • bei regelmäßigen Cannabiskonsum
  • bei gelegentlichen Cannabiskonsum mit Verkehrsbezug
  • bei gelegentlichen Cannabiskonsum ohne Verkehrsbezug bei Vorliegen von Zusatzelementen

Bei A wurde kurz nach der Kontrolle ein THC-Wert von 4,0 ng/ml festgestellt. Damit konnte A offensichtlich nicht zwischen dem Cannabiskonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen trennen. Es liegt somit ein Verkehrsbezug vor. Der THC-COOH-Wert von 30,8 ng/ml liegt deutlich über der Grenze von 10 ng/ml (bzw. 5 ng/ml). Damit steht ebenfalls fest, dass A mindestens gelegentlich Cannabis konsumiert hat. Das wird auch von dem angeforderten Gutachten bestätigt. Die Fahrerlaubnis ist somit zwingend zu entziehen.

Eigentlich ist die Fahrerlaubnis von A nicht zu retten. Es gibt aber Umstände, die eine vom Regelfall abweichende Entscheidung möglich machen. Diese besonderen Umstände lagen bei A vor und mit anwaltlicher Hilfe konnte eine Entziehung der Fahrerlaubnis verhindert werden.