Das neue Punktesystem in Flensburg - Gefahr und Chance

Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Verkehrsrecht, Flensburg, Punktesystem, Reform, Punkte
4,66 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
29

Wichtige Änderungen zum Punkteabbau und Führerscheinentzug

Zum 01.05.2014 wird das Punktesystem des Verkehrszentralregisters beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg grundlegend reformiert.

Statt bisher 18 Punkte führen dann 8 Punkte zum Führerscheinentzug.

Christoph M. Huppertz
Partner
seit 2011
Rechtsanwalt
Wilhelmstraße 9
52070 Aachen
Tel: 0241505592
Tel: 0241543324
Web: http://www.momm-und-huppertz.de
E-Mail:
Strafrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht

Achtung: Zukünftig droht Führerscheinentzug schon bei vier Bußgeldverfahren

Bestimmte Ordnungswidrigkeiten führen nicht mehr zur Eintragung von Punkten, beispielsweise ein Verstoß gegen die Umweltzone. Andere Verstöße werden relativ zur neuen Punkteobergrenze weitaus schärfer geahndet als bisher. So kann es künftig schon nach drei Bußgeldverfahren - ohne ein Strafverfahren - zu einer Verwarnung kommen. Nach vier Bußgeldsachen kann die Fahrerlaubnis weg sein.

Es wird Verlierer und Gewinner der Reform geben. So werden 3 alte Punkte in 1 neuen Punkt umgewandelt. 1 alter Punkt wird genauso in 1 neuen Punkt umgewandelt.

Anwaltliche Beratung hilft Betroffenen von der Reform zu profitieren

Informieren Sie sich über Ihre Situation und lassen Sie sich beraten, wie sich die Umstellung für Sie möglichst positiv gestalten lässt.

In einem ersten Schritt ist festzustellen, welche Voreintragungen vorhanden sind. Dann ist zu prüfen, ob und welche Eintragungen durch die Reform oder aber durch Zeitablauf wegfallen.

Bestehende Punkte sollten unbedingt vor Inkrafttreten der Reform abgebaut werden!

Schließlich wird ganz besonders die Möglichkeit in Betracht zu ziehen sein, freiwillig Punkte abzubauen. Dies wird zwar nach der Reform auch noch möglich sein, aber deutlich eingeschränkt. Aktuell können bis 4 alte Punkte abgebaut werden, künftig nur noch 1 neuer. Zudem wird dies aller Voraussicht nach beschwerlicher und teurer.

Zwei Beispiele:

1.)
Sie haben 8 Punkte. Sie bauen 4 ab. Die verbleibenden 4 Punkte werden in 2 umgewandelt.
Tun Sie nichts, werden die 8 Punkte in 4 umgewandelt. Sie erhalten eine Ermahnung. Anschließend können Sie davon nur 1 Punkt abbauen, so dass jedenfalls 3 verbleiben.

2.)
Sie haben 14 Punkte, bauen 2 ab und haben nach Umrechnung 5 (Ermahnungsstufe). 
Tun Sie nichts, werden die 14 Punkte in 6 umgewandelt (Verwarnungsstufe). Ein freiwilliger Abbau ist anschließend gar nicht möglich. 

Wegen des hohen Andrangs bei Aufbauseminaren ist Eile geboten

Sie sehen, es lohnt sich, sich konkret beraten zu lassen. Dies sollte auch nicht auf die lange Bank geschoben werden. Wegen der Aufbauseminare bzw. verkehrspsychologischen Beratung zum Punkteabbau nach altem Recht ist ein Andrang bei den zuständigen Stellen zu erwarten, je näher die Reform rückt. 

Auf Wunsch helfe ich Ihnen gerne weiter.

Christoph M. Huppertz
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht

Momm und Huppertz Rechtsanwälte & Fachanwälte für Strafrecht
Wilhelmstraße 9
52070 Aachen
www.momm-und-huppertz.de

0241/505592

kontakt@anwalt-huppertz.de



Das könnte Sie auch interessieren
Verbraucherschutz Ungerechtfertigte Darlehensgebühren