Der Führerschein auf Probe
Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Führerschein, Probe, NachprüfungSeit dem 1.11.1986 wird Fahranfängern der Führerschein zunächst nur auf Probe erteilt. Dies sollte die zahlreichen von Führerscheinneulingen verursachten Unfälle reduzieren. Im Zuge der Neueinführung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zum 1.1.1999 wurdenallerdings einige wichtige Vorschriften verändert. Im Folgenden erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Führerschein auf Probe.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Der Führerschein auf Probe Seite 2: Allgemeines Seite 3: Verwarnungs- und Bußgelder Seite 4: Art der Delikte Seite 5: Aufbauseminar / Nachschulung Seite 6: Weitere Verstöße innerhalb der Probezeit Seite 7: Entzug der Fahrerlaubnis Seite 8: Verkehrspsychologische Beratung