Diesel-Fahrverbot in deutschen Großstädten

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Als erstes wurde vom Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, dass der Luftreinhalteplan überarbeitet werden muss und das Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge im Stadtgebiet verhängt werden können!

Das  Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Urteil vom 22.05.2017 zum Aktenzeichen 13 K 5412/15 auf die Klage eines Umweltverbandes geurteilt, dass in Stuttgart der Luftreinhalteplan angepasst werden muss.

Grund für die Klage waren die zahlreichen Überschreitungen der Stickstoffdioxid-Werte, die insbesondere auch durch Diesel-Fahrzeuge verursacht werden.

Jens Usebach
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Aus § 47 Abs. 1 Sätze 1 und 3 BImSchG ergibt sich, dass ein Luftreinhalteplan aufzustellen oder fortzuschreiben ist, wenn die einzuhaltenden Grenzwerte nicht eingehalten werden.

Aus dem Urteil ergibt sich ferner, dass es auch gegen ein Verbot für Diesel-Fahrzeuge nach dem Verwaltungsgericht aus § 47 Abs. 4 Satz 1 BImSchG keine Bedenken gibt.

Das Verwaltungsgericht stellt im Urteil fest, dass das Verkehrsverbot insbesondere unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt, weil  der Schutz der Rechtsgüter Leben und Gesundheit der von den Immissionen betroffenen Wohnbevölkerung in der Umweltzone Stuttgart höher zu gewichten ist, als die dagegen abzuwägenden Rechtsgüter (Eigentum und allgemeine Handlungsfreiheit) der von dem Verkehrsverbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer.

Nach dem Gericht stellt auch eine „Nachrüstlösung" der betroffenen Diesel-Fahrzeuge keine gleichwertige Handlungsalternative dar.

Ein solches Verkehrsverbot für Diesel-Fahrzeuge ist auch nach der StVO durchsetzbar

Dazu soll Stuttgart ein Zusatzzeichen selbst gestalten und ein Fahrverbot für die Diesel-Fahrzeuge ohne dieses Zusatzzeichen verhängen.

Das Gericht stellt auch nochmal heraus, dass die Einhaltung der Umweltschutzstandards und des aus Art. 2 Abs. 2 GG resultierenden Schutzauftrags für das Leben und die Gesundheit von Menschen nicht dazu führen kann, dass das vorliegend zum Schutz der menschlichen Gesundheit gebotene Verkehrsverbot unterbleibt.

Da der Rechtsstreit aus Stuttgart das erste Verfahren dieser Art war und bundesweit weitere Städte betroffen sind, wird es für Diesel-Fahrzeughalter nun eng. Jedenfalls spricht dieses Urteil gegen die Anschaffung eines Diesel-Fahrzeuges.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.
Leserkommentare
von Dominik Buchler am 23.02.2018 15:08:01# 1
Falls so ein Fahrverbot durchkommt, klappen doch auch die anderen Bundesländer nach und nach ein. Also werde ich jetzt gezwungen mir einen anderen Wagen zu holen.

Achja verkaufen bringt ja nix mehr, dann wird es wohl doch an einer Anzeige hängen bleiben. Auf https://www.wvr-law.de sagt mir der Rechner, dass ich immer noch einen Wert über 8000€ bekommen würde. Also werde ich da nachher in der Kanzlei anrufen und die Anzeige bei den Anwälten da in Auftrag geben, so wie es schon viele andere gemacht haben. Sind anscheinend die besten Chancen die man als Verbraucher noch hat.

Danke Auto-Hersteller!