EU-Führerscheine und Ablauf (MPU Regelung)
Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Führerschein, MPU, Fahrerlaubnis, EU-Führerschein, AuslandUnterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein beachten
Liebe Ratsuchende,
viele Menschen versuchen über einen legalen "Umweg" im Ausland, die MPU-Maßnahme zu umgehen. Hierzu melden sie sich in Deutschland ab, begründen im Ausland einen Wohnsitz und lassen sich dort einen EU-Führerschein ausstellen.


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Diese Fahrerlaubnis ist dann unbegrenzt in Deutschland gültig und muss auch nicht umgeschrieben werden. Die Dokumente laufen allerdings irgendwann ab und dann ist es Zeit, den EU-Führerschein in einen deutschen Führerschein wieder umschreiben zu lassen, ohne dass eine MPU Aufforderung gestellt werden darf.
Fahrerlaubnis wird unbegrenzt verliehen
Viele machen sich allerdings Sorgen, gerade wenn der Umschreibungsprozess länger dauert, dass die Fahrerlaubnis mit Ablauf der Gültigkeit erlischt. Dies ist allerdings nicht richtig, da die Fahrerlaubnis selbst in der Regel unbegrenzt auch im EU-Ausland verliehen wird, nur das Führerschein-Dokument läuft ab.
Während des Umschreibungsverfahren kann mit einem abgelaufenen Führerschein gefahren werden
Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie den Antrag auf Umschreibung gestellt haben, auch mit einem abgelaufenen Führerschein weiterhin fahren dürfen, solange das Umschreibungsverfahren nicht beendet ist, so in einem von uns angestrengten Prozess vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 11.06.2019, AZ: 5 K 3681/19.
Sollten hierzu Schwierigkeiten bei Ihnen auftreten, können wir Ihnen gerne bei der Rechtsdurchsetzung helfen. Spätestens nach drei Monaten hat die Behörde hier auch zu reagieren, da andernfalls auch eine Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) angestrengt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

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