Ein LKW-Fahrer haftet nicht bei einer Kollision mit einem grob verkehrswidrig handelndem Fahrradfahrer

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Ein LKW-Fahrer wollte an einer Ampel nach rechts abbiegen. Nachdem die Fußgängerampel wieder auf rot stand fuhr der LKW los und überrollte einen aus der Fußgängerfurt kommenden Fahrradfahrer. Dieser wurde bei dem Unfall schwer verletzt.

Das Landgericht, wie jetzt auch das Oberlandesgericht, wies die Schadensersatzklage des Verletzten vollumfänglich ab. Der Fahrradfaher sei überaus riskant gefahren, als er noch vor dem Lastwagen die Straße überqueren wollte. Zudem hätte er überhaupt nicht auf dem Gehweg fahren dürfen, da dieser nur für Fußgänger zugelassen ist.

Der LKW-Fahrer musste hier somit nicht damit rechnen, dass bei roter Fußgängerampel ein Fahrradfahrer aus der Fußgängerflucht kommen könnte. Dieser hätte vielmehr aufgrund seines gefährlichen Verhaltens äußerste Vorsicht walten lassen müssen.

Dies zeigt, dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr weiterhin gefährlich leben, wenn sie sich nicht an die allgemeinen Verkehrsregeln halten. Zwar ist der Radfahrer immer der Schwächerer; darum sollte er jedoch um so mehr vorausschauend und vorsichtig fahren.

Meinem Empfinden nach ist das Urteil richtig: man muss zwar immer mit dem Fehlverhalten anderer im Straßenverkehr rechnen, jedoch darf nicht jedes grobes Fehlverhalten entschuldigt werden. Der Radfahrer bleibt damit auf seinen Schadensersatzansprüchen vollumfänglich sitzen.

(OLG Koblenz, 28.04.2011, 12 U 500/10)