Entzug der Fahrerlaubnis

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Wann einem die Fahrerlaubnis entzogen wird und wie man sie zurückerlangt

Was ist eine Fahrerlaubnis?

Die Fahrerlaubnis ist eine behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Diese Erlaubnis wird durch den Führerschein zum Ausdruck gebracht, der das Vorhandensein dieser Erlaubnis lediglich dokumentiert.

Wer kann einem die Fahrerlaubnis entziehen?

Die Fahrerlaubnis kann Ihnen sowohl durch den Strafrichter als auch durch eine Verwaltungsbehörde entzogen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie nicht mehr geeignet sind am Straßenverkehr teilzunehmen. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, so dürfen keine führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeuge mehr geführt werden.

Entzug durch einen Strafrichter

Liegt eine Straftat vor, welche mit dem Straßenverkehr im Zusammenhang steht, so kann der Richter neben der Verhängung von Geld- oder Freiheitsstrafe auch die Fahrerlaubnis entziehen. Folge ist, dass der Führerschein eingezogen wird. Eine neue Fahrerlaubnis darf grundsätzlich erst nach einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten wieder beantragt werden. Während dieser Sperrfrist gibt es keinerlei Möglichkeit mit einem ausländischen Führerschein am Straßenverkehr teilzunehmen.

Entzug durch die Behörde

Die Verwaltungsbehörde entzieht die Fahrerlaubnis wenn sich dessen Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeuge erweist, weil er z. B. körperliche, geistige oder charakterliche Mängel hat. Auch wer nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, etwa weil erhebliche Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften vorliegen, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen, so etwa regelmäßig bei Alkohol- und /oder Drogenfahrten.

Wie stellt die Behörde fest, dass eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt?

Die (Un-)Geeignetheit kann die Behörde dadurch feststellen, dass sie vom Fahrerlaubnisinhaber die Vorlage eines Gutachtens ( MPU ) einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle verlangt. "Aufhänger" ist meistens eine entsprechende Eintragung im Verkehrszentralregister.

Kann man sich wehren?

Die Anordnung der Beibringung des MPU-Gutachtens kann nicht angegriffen werden. Nur gegen die endgültige Entscheidung, die Fahrerlaubnis zu entziehen, ist Widerspruch möglich. Sofern dieser keinen Erfolg hat, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Ist ein Umweg über das Ausland sinnvoll?

Ein Umweg über das Ausland ist meist nicht sinnvoll. Sofern Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern, können Sie zwar mit dem im Ausland gemachten Führerschein in der Regel wieder in Deutschland Auto fahren. Aber auch in solchen Fällen besteht für die Behörde die Möglichkeit einer Nutzungsuntersagung.

Wie bekomme ich die Fahrerlaubnis zurück?

Handelt es sich lediglich um ein Fahrverbot, so bekommt man den Führerschein automatisch zurück. Wurde die Fahrerlaubnis hingegen entzogen, so erhält man seinen "alten" Führerschein nicht zurück, sondern muss vielmehr ein neue Fahrerlaubnis bei der für den Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Wer länger als zwei Jahre keinen Führerschein hatte, muss dann eventuell eine erneute Prüfung ablegen und den Führerschein noch einmal "neu" machen.

Es ist oft sinnvoll sich rechtzeitig zu informieren und auch rechtsanwaltlichen Rat einzuholen um sich auf eine MPU oder Prüfungen vorzubereiten. Auch durch den Besuch entsprechender Kurse kann man viel für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis tun.

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag lediglich einen Überblick ermöglichen soll. Ein allgemeiner Überblick passt jedoch nicht immer zu einem konkreten Fall. Dieser Beitrage stellt daher keine Rechtsberatung dar.

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