Geschwindigkeitsüberschreitung und Messung durch Nachfahren

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Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Durch diese Art der Messung soll nur eine wesentliche Geschwindigkeitsüberschreitung zur Anzeige gebracht werden, da nicht unerhebliche Fehlerquellen bestehen. Der Tachometer des Messfahrzeuges sollte geeicht sein. Andernfalls sind entsprechende Sicherheitsabschläge zu gewähren. Die Eichung ist nach jedem Reifenwechsel zu erneuern.

Grundsätzlich kann die Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch zur Nachtzeit durchgeführt werden. Die Beleuchtungsverhältnisse und Orientierungspunkte sind dann aber genauestens zu dokumentieren, da die zuverlässige Einschätzung des Abstandes zwischen Messfahrzeug und Tatfahrzeug unter diesen Bedingungen erschwert ist. Nach den bayrischen Polizeirichtlinien für Verkehrsüberwachung sollte die Messstrecke bei Geschwindigkeiten zwischen 40 km/h und 60 km/h mindestens 150 m, bei Geschwindigkeiten zwischen 61 km/h und 90 km/h mindestens 250 m und bei Geschwindigkeiten über 90 km/h mindestens 500 m betragen. Der Abstand zwischen Messfahrzeug und Tatfahrzeug sollte bei Geschwindigkeiten zwischen 40 km/h und 60 km/h nicht mehr als 30 m, bei Geschwindigkeiten zwischen 61 km/h und 90 km/h nicht mehr als 50 m und bei Geschwindigkeiten über 90 km/h nicht mehr als 100 m betragen. Der Verfolgungsabstand sollte während der Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung möglichst nicht verändert werden.

Kürzere Messstrecken oder längere Abstände müssen durch andere Umstände ausgeglichen werden.

Grundsätzlich kann das Messfahrzeug auch voraus oder nebenher fahren. Bei der Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren können alternativ zum Ablesen vom Tachometer des Messfahrzeugs auch technische Geräte eingesetzt werden. Insoweit ist die Verkehrsüberwachungsanlage ProViDa als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Es handelt sich um ein im Messfahrzeug eingebautes Gerät, das einen Impulsgeber, einen geeichten Digitaltachometer, ein Steuergerät, eine Interface-Einheit und eine Videoanlage enthält. Bei diesem Gerät kann die Geschwindigkeitsmessung sogar aus einem stehenden Messfahrzeug heraus vorgenommen werden, wenn die gesamte Messstrecke einsehbar ist. Aufgrund der Digitalisierung sind Ablesefehler ausgeschlossen. Die Einhaltung des Abstandes zwischen Messfahrzeug und Tatfahrzeug kann durch die Videoaufnahme überprüft werden.

Das verfolgte Fahrzeug darf am Ende der Messung nicht breiter abgebildet sein als am Anfang. Das Gerät kann auch mittels einer Weg-Zeit-Messung betrieben werden. Bei diesem Messverfahren sind Bedienungsfehler denkbar, da das Gerät mehrfach zu bestimmten Zeitpunkten manuell bedient werden muss. Bei Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h ist ein Sicherheitsabschlag von 5 km/h vorzunehmen, bei Geschwindigkeiten über 100 km/h in Höhe von 5 %. Grundsätzlich können mit dem Gerät neben der Geschwindigkeitsüberschreitung auch alle anderen Arten von Verkehrsverstößen (Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstoß, etc.) erfasst werden.