Handy-Verbot am Steuer: Laden verboten!

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60 EUR Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg drohen

Wer als Fahrer eines Kfz während der Fahrt feststellt, dass der Akku seines Mobiltelefons schwächelt und das Gerät dann schnell ans Ladekabel anschließen will, sollte wissen, dass ihn dieser Handgriff viel Geld kosten kann. Denn auch das bloße Anstecken eines Ladekabels fällt unter die Nutzung eines Mobiltelefons - und diese ist gemäß § 23 Abs. 1 a StVO verboten. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist mit einer Geldbuße von 60 EUR und 1 Punkt in Flensburg bedroht. 

Das entschied nun das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Beschluss vom 7.12.2015 - (Az.: 2 Ss (OWi) 290/15). § 23 Abs. 1 a StVO umfasse nämlich nicht nur die Benutzung des Mobiltelefons durch das Anwählen einer Telefonnummer, das Versenden einer Kurznachricht oder das Abrufen von Daten, sondern auch das Verbot von Tätigkeiten während der Fahrt, die nur die Vorbereitung der Nutzung gewährleisten sollen. Der Anschluss eines Mobiltelefons an ein Ladegerät diene aber natürlich dazu, das Gerät dann mobil einsetzen zu können, denn dafür sei ein geladener Akku erforderlich.

Andreas Schwartmann
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Der Betroffene wurde daher rechtskräftig zur Zahlung einer Geldbuße verurteilt.

Übrigens: Wer genug Punkte im Verkehrszentralregister gesammelt hat, wird entweder ermahnt (4-5 Punkte), verwarnt (6-7 Punkte) oder bekommt die Fahrerlaubnis entzogen (ab 8 Punkte). Das ist sicher vielen Autofahrern, die sichtbar entspannt während der Fahrt telefonieren, nicht bewusst. Auch wer sein Smartphone während der Fahrt über eine entsprechende App als Navigationsgerät nutzt, sollte stets daran denken: Wer sein Smartphone benutzen will, um z.B. eine neue Route einzugeben oder eine WhatsApp-Nachricht zu verschicken, sollte dies über die Sprachsteuerung machen - oder aber sein Fahrzeug vorher anhalten und den Motor ausschalten. Denn nur dann ist nach § 23 Abs. 1 a StVO auch die Bedienung des Mobiltelefons mit der Hand erlaubt.

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