Helmpflicht für Radfahrer?
Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Helm, FahrradDie Pflicht einen Helm auf dem Rad zu tragen, ist leider noch nicht Gesetz. Während die meisten Eltern so klug sind und ihren Nachwuchs schützen, fahren die oben ohne. Natürlich: kein Polizist wird Sie anhalten. Aber: wenn Sie stürzten und sich am Kopf verletzen (das passiert meistens) denken Sie daran: der menschliche Kopf ist so dünn wie eine Melone.
Lassen Sie die mal auf das Pflaster fallen, es gibt Matsch. Bei Ihrem Kopf wäre es Hirn. Das Ergebnis: schwere Schädel Hirn Trauma mit Spätschäden. Übrigens: Lange Nase auch bei der Versicherung. Die sagen: Helmpflicht hin oder Her, Sie tragen ein Mitverschulden an der Kopfverletzung. Trauriges Ergebnis: Ihre Leistungen werden gekürzt. Da kann es um Millionen gehen, für ein ganzes Leben. Also: auch wenn es doof aussieht, rauf mit dem Ding. Und achten Sie auf die Verkehrsregeln. Rote Ampeln überfahren kostet 120 EUR und einen Punkt in Flensburg. Wenn Sie betrunken Sind, ist die Pappe weg. Ihr Fahrrad muss zudem eine Lichtmaschine haben, die netten Blinkis zum Draufschrauben werden zwar geduldet, werden aber von den Versicherungen nicht anerkannt. Der Gegner wird immer sagen: die waren kaputt.
So beherzt kann es losgehen. Viel Spaß!!!