Hilfe Verkehrsunfall! Was mache ich?

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Ein Verkehrsunfall ist oft mit viel Aufregung und Ärger verbunden, insbesondere wenn ein neues Fahrzeug kaputt oder ein Unfallbeteiligter schwer verletzt worden ist. Nachfolgend stelle ich Ihnen deshalb die wichtigsten Tipps dar, die Sie bei der Schadensregulierung beachten sollten:

  1. Zunächst sollten Sie sofort Ihre KfZ-Haftpflichtversicherung von dem Unfall in Kenntnis setzten, da Sie nicht wissen, ob der Unfallgegner Ansprüche gegen Sie geltend macht.

    Marcus Alexander Glatzel
    Partner
    seit 2004
    Rechtsanwalt
    Nürnberger Strasse 24
    63450 Hanau
    Tel: 06181-6683 799
    Web: http://www.glatzel-partner.com
    E-Mail:
    Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht
  2. Bei größeren Unfallschäden ist die Beauftragung eines Anwalts zu empfehlen. Denn viele Unfallopfer glauben, wenn die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten gezahlt hat, dann sind alle Schäden bezahlt worden. Dies ist jedoch ein großer Irrtum. Nach der ständigen Rechtsprechung können Ihre Schadensersatzansprüche weitaus höher sein. Zu nennen sind hier insbesondere Ihre Ansprüche auf merkantilen Minderwert, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Je nach dem konkreten Einzelfall verzichten Unfallopfer auf bis zu mehrere 1.000 EURO, wenn Sie mit der gegnerischen KfZ-Haftpflichtversicherung selbst verhandeln. Sie müssen nämlich bedenken, dass die gegnerische Versicherung nicht Ihre Interessen vertritt, sondern so wenig wie möglich bezahlen möchte.

  3. Hat der Unfallgegner unstreitig den Unfall verschuldet, sollten Sie mit ihm nicht verhandeln, denn wer garantiert Ihnen, dass er auch zahlt? Zumal Ihnen ein eigener Anspruch gegen seine KfZ- Haftpflichtversicherung zusteht.

  4. Lassen Sie das beschädigte Fahrzeug durch einen unabhängigen Sachverständigen besichtigen und nie von dem Sachverständigen der gegnerischen Haftpflicht. Denn in der Fahrzeugversicherung hat die gegnerische Versicherung bei Beschädigung des Fahrzeugs die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung zu ersetzen. Hierzu gehören auch die Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Schadensumfangs, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt (BGH VersR 1998, 79).

  5. Benötigen Sie für die Reparaturdauer Ihres Fahrzeugs ein Ersatzfahrzeug, so sind die Mietwagenkosten grundsätzlich von der Gegenseite zu erstatten. Allerdings gibt es hier zahlreiche Ausnahmen bzw. Einschränkungen. Trifft Sie z.B. am Unfall ein Mitverschulden, muss Ihre Verschuldensquote beim Ersatz der Mietwagenkosten berücksichtigt werden. Ferner trifft auch das Unfallopfer eine sog. Schadensminderungspflicht, das heißt, die Mietwagenkosten sind so gering wie möglich zu halten. Wenn Sie z.B. Ihr Fahrzeug selten nutzen, kann im Einzellfall eine Taxianmietung günstiger sein. Außerdem sollte das gemietete Fahrzeug möglichst zu einer niedrigeren Fahrzeugklasse gehören.

  6. Sind Sie während des Unfalls verletzt worden, stellt sich oft die Frage nach der Höhe des Schmerzensgeldes. Im Fall der Unfallverursachung durch den Gegner ist ein angemessenes Schmerzensgeld festzustellen. Die Beurteilung der Angemessenheit gestaltet sich jedoch schwierig. Obwohl es Schmerzensgeldtabellen gibt, verhalten sich die Gerichte sehr unterschiedlich.

    Entscheidend ist daher, dass Sie detaillierte Atteste erhalten. Je konkreter die Angaben sind, umso besser kann Ihr Anwalt Ihre Ansprüche durchsetzen.

  7. Schließlich können sonstige Schäden wie z.B. durch Ihren Erwerbsausfall entstehen, der sich nach dem Lohnfortzahlungszeitraum von sechs Wochen ergibt. Selbst Hausfrauen können Anspruch wegen behinderter Haushaltsführung geltend machen.

Ich wünsche Ihnen eine gute Fahrt und ein frohes Neues Jahr 2007!

Ihre

Kanzlei Glatzel & Partner, Partnerschaftsgesellschaft
Nürnberger Str. 24
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