Ist das Filmen mit Dashcam erlaubt?

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Darf man seine Autofahrt mit einer Kamera aufnehmen?

Frage: Ich überlege, mir eine Dashcam zuzulegen, also eine spezielle Kamera für das Auto, die die Autofahrt aufnimmt. Die Kamera schaltet sich ein, sobald der Motor läuft. Ist das in Deutschland erlaubt, oder verletze ich dadurch die Rechte anderer Autofahrer?

123recht.de: Der Bundesgerichtshof hat 2018 erstmals zu dieser Problematik Stellung genommen. Demnach verstößt die anlasslose und permanente Aufzeichnung der Fahrt zur Wahrnehmung von Beweissicherungsinteressen gegen den Datenschutz. Wenn die Aufnahmen situationsbedingt für persönliche Zwecke gemacht werden, z.B. die Aufnahme einer schönen Alpenstraße, dann greift dieses Verbot allerdings nicht. Das Persönlichkeitsrecht anderer Verkehrsteilnehmer ist dann in der Regel auch nicht verletzt, da diese meist nicht erkannt oder in Nahaufnahme gefilmt werden.

Von 123recht

Frage: Angenommen, ich bin an einem Unfall beteiligt. Können meine Aufnahmen vor Gericht als Beweis herangezogen werden?

123recht.de: Ja. Interessanterweise entschied der BGH, dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam vor Gericht bei Haftungsfragen nach einem Verkehrsunfall verwertbar ist. Die Aufnahmen verstoßen gegen Datenschutz, können aber trotzdem als Beweis herangezogen werden. Da Aufnahmen Ihrer Dashcam bei einem Unfall durchaus Auskunft über den Unfallhergang geben können, sind sie also gerichtlich nutzbar. Es liegt dann im Ermessen des jeweiligen Gerichts, ob es entsprechende Aufnahmen als Beweismittel zulässt oder nicht.

Bundesgerichtshof am 15.05.2018, Aktenzeichen VI ZR 233/17

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