Punkte in Flensburg und Punkteabbau im Verkehrszentralregister

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Punkte in Flensburg und Punkteabbau im Verkehrszentralregister

Zwar waren die wenigstens Autofahrer bisher ins Flensburg und doch ist die Stadt jedem ein Begriff. Hier werden sämtliche Daten des Verkehrszentralregisters gespeichert und verwaltet. Jeder sechste Autofahrer ist in dieser „Verkehrssünderdatei“ gespeichert und hat entsprechende einträge.

Sinn und Zweck des Verkehrszentralegisters ist es, Wiederholungstäter zu bemerken und stärker zu sanktionieren als einen Ersttäter, der möglicherweise einmal aus Versehen einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsregeln begangen hat. Doch aufgepasst, wer innerhalb von zwei Jahren 18 Punkte und mehr auf seinem Konto ansammelt, gilt als ungeeignet ein Kraftfahrzeug zu führen. Dies hat zur Folge, dass der Führerschein des Betroffenen mindestens für sechs Monate entzogen wird. Darüber hinaus könnte die Fahrerlaubnisbehörde in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperre von mehreren Monaten verhängen. Der Betroffene darf in diesem Fall erst nach Ablauf der Sperre erneut eine komplette Führerscheinprüfung machen.

Sascha  Kugler
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Welche Verkehrsverstöße werden eingetragen?

Die magische Grenze liegt bei allen rechtskräftigen Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld in Höhe von 40 €. Die Skala reicht von 1 bis 7 Punkten. Zudem werden Verkehrstraftaten z.B. Alkohol im Straßenverkehr oder Unfallflucht, die rechtskräftig abgeurteilt sind, im Register nach Art und Schwere mit 5 bis 7 Punkten eingetragen.

Werden die Eintragungen wieder gelöscht?

Ordnungswidrigkeiten werden nach Ablauf von zwei Jahren gelöscht. Verkehrsstraftaten wie Unfallflucht werden nach Ablauf von fünf Jahren getilgt. Bei Alkoholdelikten und Führerscheinentzug erfolgt eine Löschung erst nach zehn Jahren. Bei Neueintragungen aufgrund neuer Verstöße innerhalb der Tilgungsfrist tritt eine Hemmung und Neubeginn der Frist ein. Dabei werden die auflaufenden Punkte addiert. Bei Fahranfängern gilt die Besonderheit, dass Eintragungen von Ordnungswidrigkeiten erst mit dem Ende der Probezeit getilgt werden.

Was bedeutet die Überlegefrist?

Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleiben die Eintragungen noch weitere zwölf Monate im Verkehrszentralregister gespeichert. Damit soll sichergestellt werden, dass die Verkehrszentralregisterbehörde vor der endgültigen Löschung erfahren kann, ob vor Ablauf der Tilgungsfrist weitere Verkehrsverstöße begangen wurden. Ist dies der Fall, so bleiben frühere Eintragungen bestehen, die Tilgungsfrist beginnt von Neuem zu laufen und die neuen Punkte werden addiert.

Wie kann ich Punkte abbauen?

Jeder Verkehrssünder kann sein Punktekonto einmal in fünf Jahren durch Teilnahme an einen sog. Aufbauseminar abbauen. Bis 8 Punkten kann das Punktekonto um 4 Punkte reduziert werden. Ab 9 bis 13 Punkten kann das Konto um zwei Punkte abgebaut werden.

Bei 14 bis 17 Punkten wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar behördlich angeordnet, Verweigert der Betroffene die Teilnahme droht ihm der Verlust des Führerscheins. Entschließt sich der Betroffene jedoch freiwillig zu einer verkehrspsychologischen Beratung, werden ihm zwei Punkte gut geschrieben.

Was ist unter einem Aufbauseminar und einer verkehrspsychologischen Beratung zu verstehen?

Das Aufbauseminar wird in Fahrschulen vor Ort veranstaltet und besteht aus vier Sitzungen á 135 Minuten sowie einer 30 minütigen Fahrprobe. Bei Entzug des Führerscheins aufgrund Alkohol- bzw. Drogenkonsums ist die Teilnahme an einem speziellen Aufbauseminar, welches aus einem Vorgespräch und drei Sitzungen von je 180 Minuten mit einem Verkehrspsychologen besteht, erforderlich. Der Preis für solche Aufbauseminar variiert regional beträgt aber im Durchschnitt ca. 200,00 €.

Bei der verkehrspsychologischen Beratung finden über zwei bis drei Wochen Einzelgespräche mit einem Verkehrspsychologen statt, der am Ende der Sitzungen eine kurze schriftliche Stellungnahme abgibt. Diese Beratungen werden z.B. vom TÜV oder der Dekra angeboten. Die Kosten betragen ca. 400,00 €.

Wie erhalte ich Auskunft über meinen Punktestand und werde ich gewarnt?

Jeder kann seinen aktuellen Punktestand in der Flensburger Verkehrszentralregisterdatei abfragen. Aufgrund des Datenschutzes geht dies nur schriftlich mit einem eigenhändig unterschriebenen Antrag samt Ablichtung der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises beim Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg. Natürlich kann man im Rahmen einer Stadtbesichtigung die Einsicht auch persönlich vornehmen.

Grundsätzlich gilt, dass kein Verkehrssünder seinen Führerschein verliert, ohne zuvor gewarnt wurden zu sein. Aus diesem Grunde erhält der Sünder zu folgenden Punkteständen Post aus Flensburg.

Bei 10 Punkten erhält der Betroffene eine schriftliche Verwarnung. Ab 14 Punkten wird der Betroffene erneut verwarnt und an zur Teilnahme eines Aufbauseminars aufgefordert. Wer 14 oder 18 Punkte erreicht, ohne vorher schriftlich verwarnt worden zu sein, wird so behandelt als seien nur 10 Punkte auf dem Konto registriert. In diesem Fall behält der Betroffene auf jeden Fall seinen Führerschein. Dies gilt auch bei Erreichen der 18 Punkte Grenze, ohne dass der Betroffene zuvor gewarnt und aufgefordert wurde an einem Aufbauseminar teilzunehmen. In diesem Fall wird der Verkehrssünder so gestellt, als hätte er nur 14 Punkte auf dem Konto. Dem Betroffenen ist in diesem Fall dringend geraten, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

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