Sperrzeitverkürzung nach Führerscheinentzug: zwei Beispiele

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Bei Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr erfolgt zumeist Anordnung der Sperrzeit. Bei Ersttätern liegt diese häufig bei etwa 12 Monaten. Wer besonders dringend auf die möglichst schnelle Wiedererteilung des Führerscheines angewiesen ist, kann die Verkürzung der Sperrzeit beantragen.

Einzelheiten zu den Möglichkeiten einer Sperrzeitverkürzung finden Sie in meinem Artikel Sperrzeitverkürzung nach Führerscheinentziehung? , hier im Ratgeber Verkehrsrecht.

Rolf Tarneden
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Mit den zwei folgenden Beispielen, in denen ich die Betroffenen vertreten habe, möchte ich darüber informieren, welche Ergebnisse erzielbar sind. In dem einen Fall (Amtsgericht Hannover 218 Cs 7031 Js 41789/06 (359/06) hat das Gericht am 20.02.2007 auf eine Sperrzeitverkürzung von zwei Monaten erkannt. Ausgangspunkt war ein Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr. Der Strafbefehl sah noch eine Sperrzeit von 10 Monaten vor.

In dem anderen Fall hat das Amtsgericht Wittenberg am 25.05.2007 (Geschäftsnummer 2 Cs 491/06 (362 Js 25376/06) entscheiden, dass die Sperrzeit um 2 ½ Monate verkürzt wird. Auch in diesem Fall lag der Sperrzeit ein Strafbefehl zugrunde. Die Laufzeit der Sperrzeit gemäß Strafbefehl belief sich auch in diesem Fall auf noch 10 Monate.

Aus den Entscheidungen folgt, dass eine Verkürzung von 2 – 3 Monaten bei einer noch ausstehenden Laufzeit der Sperrzeit von 10 Monaten eine realistische Zielsetzung ist. Dies entspricht einer Verkürzung um beinahe 1/3.

Es soll besonders auf folgende Umstände hingewiesen werden. In einem Fall betrug die Promillisierung über 1,60 pro/mill. Wer diesen Grenzwert erreicht, wird auf jeden Fall von der Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert, die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zu absolvieren. Einzelheiten dazu finden Sie in meinem Artikel Trunkenheitsfahrt § 316 StGB - Fragen zum Strafverfahren. Trotz später einmal erforderlicher MPU ist eine Sperrzeitverkürzung dennoch möglich. Dabei ist zu erwähnen, dass in dem Fall die Sperrzeit verkürzt wurde, ohne dass bereits eine MPU absolviert wurde.

Wenn Sie Interesse haben, setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung, www.tarneden-inhestern.de.

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